mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.02.2020; 19:47 Uhr
Hochschulrektorenkonferenz: Wissenschaftsorganisationen fordern Entfristung des UrhWissG
Ersatzlose Streichung von § 142 Abs. 2 UrhG

Im Zuge der Anpassungen des deutschen UrhG, die durch die im Juni 2019 in Kraft getretene DSM-Richtlinie (2019/790) erforderlich geworden sind, weist die in der Allianz der Wissenschaftsorganisationen aktuell federführende Hochschulrektorenkonferenz auf ein »wesentliches Manko« hin: Es fehle die dringend erforderliche Entfristung des UrhWissG, so Prof. Dr. Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz.

Die Gesetzesnovelle zur Reformierung der Regelung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz) ist am 1. März 2018 in Kraft getreten (vgl. Meldung vom 1. März 2018). Der Geltungszeitraum der neuen Schrankenbestimmungen wurde jedoch zunächst für fünf Jahre bis zum 28. Februar 2023 befristet. Eine detaillierte Dokumentation des Instituts für Urheber- und Medienrecht zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Die Befristung stehe im Widerspruch zu der Verpflichtung aus der EU-Richtlinie, die für Forschung und Lehre relevanten Bestimmungen auf Dauer vorzusehen. Die Allianz fordert daher die Befristung umgehend aufzuheben. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6299:

https://www.urheberrecht.org/news/6299/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.