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22.09.2020; 09:13 Uhr
Kohl-Tonbänder: Ghostwriter will vor BVerfG ziehen
BGH habe Pressefreiheit nicht berücksichtigt

Der Journalist und Historiker Heribert Schwan will in dem Rechtsstreit um die sogenannten Kohl-Tonbänder vor das BVerfG ziehen. Das berichtet das Online-Portal LTO.

Heribert Schwan, welcher ursprünglich für den Altbundeskanzler Helmut Kohl dessen Memoiren als Ghostwriter verfassen sollte, streitet sich seit Jahren mit Kohl bzw. dessen Witwe Maike Kohl-Richter um hierfür angefertigte Tonbänder aus den Jahren 2001 und 2002. Anfang September entschied der BGH, dass Kohl-Richter von Schwan Auskunft über den Verbleib von etwaigen Vervielfältigungsstücken verlangen könne (vgl. Meldung vom 3. September 2020).

Gegen diese Entscheidung möchte der Journalist nun Urteilsverfassungsbeschwerde vor dem BVerfG erheben, so der Bericht. Laut LTO wolle Schwan sich insbesondere auf die Pressefreiheit berufen, welche der BGH in seiner Entscheidung nicht beachtet haben soll. Schließlich wird Schwan mit den Worten zitiert, er sei "selbst trotz entsprechender Beweisangebote in keiner Instanz zu Anbahnung und Durchführung [seiner] Zusammenarbeit mit Helmut Kohl angehört worden [...]".

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[IUM/th]

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