mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.12.2012; 19:56 Uhr
»Initiative Urheberrecht« fordert Gesetzesreform und stellt Sieben-Punkte-Plan vor
Union: Urheberrecht muss »nicht revolutioniert, sondern modernisiert werden.«

Stellvertretend für 30 Urheber-Organisationen und -Verbände stellte die »Initiative Urheberrecht« gestern in Berlin einen Sieben-Punkte-Plan zur Reform des Urheberrechts vor. Einer Pressemitteilung der Initiative zufolge soll das Urheberrecht weiterentwickelt werden, um sowohl neuen Anforderungen der Bürger als auch berechtigten Interessen der Urheber gerecht zu werden. Ihr Sprecher, Prof. Dr. Gerhard Pfennig, stellte klar: »Kunstwerke, Bücher, Musikstücke, Filme und journalistische Texte und Bilder sind als Kulturgüter unverzichtbar für die Demokratie. Das bleiben sie aber nur dann, wenn ein starkes und modernes Urheberrecht die Rechte der Kulturschaffenden betont und ihre berufliche Existenz sichert.« In ihrer Stellungnahme weist die Initiative darauf hin, dass die zum Teil mit »überzogenen Positionen« behaftete Diskussion um das Urheberrecht aus dem Ruder gelaufen sei. Schon mit kleineren Anpassungen geltender Regelungen könnte viel Konfliktstoff beseitigt werden. Wo hierbei angesetzt werden soll, schildert die Initiative in sieben Punkten. 

So sollen die Schrankenregelungen im Schul-, Bildungs- und Wissenschaftsbereich kritisch überprüft werden und diejenigen Vorschriften reformiert werden, die den Praxistest nicht bestanden haben. Die Initiative unterstützt zwar ausdrücklich die »gesetzlich erlaubte Werknutzung«, bemängelt aber die Möglichkeit der Durchsetzung der hieraus entstehenden Vergütungsansprüche. Als Sofortmaßnahme fordert die Initiative Urheberrecht die Einführung einer Hinterlegungspflicht für die Geräte- und Speichermedienvergütung, um Verhandlungen auf Augenhöhe zu ermöglichen.  

Kritisiert wird in der Stellungnahme das Urhebervertragsrecht, das die schwache Verhandlungsposition der Urheber und ausübenden Künstler nicht behoben habe. Um die Verhandlungsmacht zu stärken, bedürfe es einer Weiterentwicklung der urhebervertraglichen Bestimmungen. Auch müsse ein stabiler Handlungsrahmen für die Verwertungsgesellschaften im europäischen Raum geschaffen werden.

Sonderbestimmungen »transformativer Werknutzungen« wie Mashups und Remixes lehnt die Initiative ab, ist aber zu einer Diskussion über eine praxisgerechte Fortentwicklung des § 24 UrhG und zu Gesprächen über die Erleichterung der Verwendung von »user generated content« bereit. Die Unionsbundestagsfraktion hatte im Hinblick auf § 24 UrhG für derartige Werknutzungen eine gesetzliche Verankerung gefordert (vgl. Meldung vom 27. Juni 2012). Weiter ging die nordrhein-westfälische Piratenpartei und forderte unter dem Stichpunkt »Nichtgewerbliche Mashups und Remixes« eine Änderung des § 23 UrhG dahingehend, dass alle Bearbeitungen, Umgestaltungen und Weiterentwicklungen von urheberrechtlich geschützten Werken - unabhängig von der Werkart -, für nicht gewerbliche Zwecke zulässig sein müssen (vgl. Meldung vom 22. September 2012). Auch für die von den Piraten geforderte Verkürzung der Schutzfristen (vgl. Meldungen vom 22. September 2012 und 5. September 2012) sieht die Initiative keine Notwendigkeit. Insgesamt sei es unverzichtbar, dass Urheberrechte und Rechte ausübender Künstler durchsetzungsstark und angemessen ausgestaltet seien. Das gelte auch gegenüber Rechtsverletzungen, die im Internet geschehen. Allerdings spricht sich die Initiative gegen eine exzessive Sanktionspraxis aus.

Die Bundestagsunionsfraktion reagierte auf die Stellungnahme mit einer Erklärung ihrer Stellvertretenden Vorsitzenden Michael Kretschmer und Günter Krings. Das deutsche Urheberrecht, das sich im Grundsatz bewehrt habe, müsse nicht revolutioniert, sondern modernisiert werden. Die Union habe das Bewusstsein für die kreative Leistung von Schriftstellern, Künstlern, Filmemachern, Journalisten etc. wieder geschärft und wichtige gesetzgeberische Maßnahmen vorangetrieben. Dazu gehörten die Verlängerung des § 52 a UrhG, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage oder die Verlängerung von Schutzfristen für Musik, aber auch der Einsatz für faire Vereinbarungen zwischen Künstlern, Verwertungsgesellschaften und Nutzern. Diesen Dialog werde man 2013 fortsetzen.

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4827:

https://www.urheberrecht.org/news/4827/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.