mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.06.2011; 10:20 Uhr
EuGH entscheidet erneut zur Privatkopie
Wenn nationales Recht Abgabe durch gewerblichen Importeur vorsieht, ist dessen Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat unbeachtlich

Mit Urteil vom 16. Juni 2011 hat der EuGH erneut zur Privatkopie entschieden (Az. C-462/09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Im Ausgangsfall ging es um einen deutschen Hersteller von Leermedien, der hauptsächlich in die Niederlande importiert. Die niederländische Verwertungsgesellschaft hatte mit ihrer Forderung gegen die deutsche Firma keinen Erfolg, weil das zuständige Gericht den niederländischen Verbraucher und nicht die deutsche Firma als Importeur der Datenträger ansah. Der Hoge Raad der Nederlanden reichte ein Vorabentscheidungsersuchen in Luxemburg ein, weil es Bedenken an dieser Auslegung hatte. Denn aufgrund der schweren Schuldnerermittlung im Verbraucherkreis wäre die Privatkopievergütung überhaupt gefährdet.

Die Luxemburger Richter schließen sich ihrer Begründung im Urteil »Padawan« an (vgl. Meldung vom 21. Oktober 2010). Danach ist nach der Info-Richtlinie grundsätzlich der Endnutzer Vergütungsschuldner für einen gerechten Ausgleich für Privatkopien. Aus Praktikabilitätsgründen können die Mitgliedstaaten aber auch denjenigen verpflichten, der dem Verbraucher Medien zur Vervielfältigung zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus musste der EuGH entscheiden, wie es sich auswirkt, dass der Importeur in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist. Für die Richter ist dieser Umstand unerheblich. Wenn ein Mitgliedstaat sich dazu entschieden hat, anstelle des Verbrauchers den Hersteller oder Importeur zur Entrichtung der Privatkopievergütung zu verpflichten, müsse er sicherstellen, dass die Abgabe auch beim ausländischen Importeur oder Hersteller erhoben wird. Mitgliedstaaten trifft danach die Pflicht, ihr nationales Recht so auszulegen, dass eine Erhebung des in der Info-Richtlinie geforderten gerechten Ausgleichs bei einem gewerblich handelnden Schuldner ermöglicht.

Hinsichtlich der Privatkopievergütung für PCs steht hierzulande möglicherweise Ende Juli eine Kurskorrektur der BGH-Rechtsprechung an, wie die Karlsruher Richter vor kurzem verlautbart haben. Das BVerfG hatte mit Blick auf »Padawan« Bedenken an dieser Rechtsprechung, nach der PCs nicht vergütungspflichtig sind, geäußert (vgl. Meldung vom 8. April 2011).

Dokumente:

  • Urteil des EuGH vom 21. Oktober 2010, Az. C-467/08 (Padawan), ZUM-RD 2011, 1 (Volltext bei Beck Online)

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4310:

https://www.urheberrecht.org/news/4310/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.