mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.09.2007; 09:43 Uhr
ANGA beklagt »skandalöse« Benachteiligung und Diskriminierung
Kabelnetzbetreiber wollen sich gegen Erhöhung urheberrechtlicher Vergütungstarife wehren

Eine Diskriminierung der kleinen und mittelgroßen Kabelnetzbetreiber befürchtet der Verband der Deutschen Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA). Grund hierfür seien die nach Angaben des Verbandes erhöhten urheberrechtlichen Vergütungstarife der verschiedenen Verwertungsgesellschaften, darunter die GEMA und die VG Media, die letztlich zu einer Verdopplung der bisher gezahlten Vergütungen führten. Daneben kritisierte die ANGA die weitere Benachteiligung gegenüber den Betreibern von Satelliten- und DVB-T-Netzen sowie den drei großen Kabelnetzbetreibern, die sämtlich von den Fernseh- und Radiosendern ganz erhebliche Entgelte für den Signaltransport erhielten, nicht aber die kleinen und mittelgroßen Netzbetreiber. ANGA-Präsident Thomas Braun kündigte an, diese Diskriminierung nicht länger hinnehmen und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen: »Die Sender müssen unseren Netzbetreibern für den Signaltransport die gleichen Einspeiseentgelte anbieten, die sie an die drei großen Kabelkonzerne zahlen«.

Ferner erneuerte die ANGA ihre Kritik daran, dass lediglich der Kabelempfang gem. § 20 b Abs. 2 UrhG mit einer gesonderten Urheberrechtsabgaben belegt werde, nicht dagegen der Satellitenempfang und DVB-T. Diese Frage war zwar im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum »Zweiten Korb« der Urheberrechtsreform diskutiert, dann aber lediglich als weiterer Prüfungspunkt für einen »Dritten Korb« am 4.7.2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. In den Augen Brauns ist dieser »pauschale Vorrang der Interessen der Programmveranstalter und Rechteinhaber« insbesondere mit Blick auf die von den Kabelnetzbetreibern zu tragenden Kosten für Netzausbau, Digitalisierung und neue Dienste wie Breitbandinternet und Kabeltelefonie »schlicht skandalös«.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3133:

https://www.urheberrecht.org/news/3133/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.