mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
02.09.2010; 16:03 Uhr
EU-Innenkommissarin Malmström: Vorratsdaten-Richtlinie wird möglicherweise korrigiert
Nach BVerfG-Urteil hat AK Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz eingelegt

Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat Änderungen der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Aussicht gestellt. Diese sei im Eindruck der Terroranschläge vom 11. September 2001 zu schnell auf den Weg gebracht worden. Mit Blick auf die Diskussion in Deutschland verteidigt die Kommissarin gegenüber »Die Zeit« eine Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Darüber hinaus solle die Bundesrepublik zur wirksamen EU-weiten Bekämpfung von Kinderpornographie die Strafen verschärfen bzw. dem EU-Höchstniveau angleichen, damit »Straf-Shopping« unterbunden wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (vgl. Meldung vom 2. März 2010) eine Vorlage zum EuGH abgelehnt. Die Regelungen der Richtlinie 2006/24/EG - mit der die von Malmström gemeinte Richtlinie 2002/58/EG geändert wurde - sind nach den Ausführungen der Verfassungsrichter »im Wesentlichen auf die Speicherungspflicht und deren Umfang beschränkt und regeln nicht den Zugang zu den Daten oder deren Verwendung durch die Behörden der Mitgliedstaaten«. Eine solche Speicherung verstoße nicht unter allen Umständen gegen das Grundgesetz und lasse den Mitgliedstaaten einen weiten Umsetzungsspielraum.

Vom AK Vorratsdatenspeicherung und den Grünen wurde nach Berichten von »Heise Online« Verfassungsbeschwerde gegen das »Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes« eingelegt, weil dieses zu einer »grenzenlosen Vorratsdatensammlung« ermächtige. Das Gesetz dient in erster Linie der Bekämpfung von »Schadsoftware« (bzw. »Malware«). Beispiele für Schadsoftware sind »Spyware« mittels derer Daten über Nutzeraktivitäten gesammelt werden (»Trojanisches Pferd«) und »AdWare«, durch die ungefragt Werbe- oder Umfrageeinspielungen in Browsern erscheinen.

 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4022:

https://www.urheberrecht.org/news/4022/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.