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26.06.2013; 18:14 Uhr
WIPO-Konferenz: Besserer Zugang zu Büchern für Blinde und Sehbehinderte
Vertrag sieht »Blindenschranke« für das Urheberrecht vor

Seit über vier Jahren wird unter dem Dach der World Intellectual Property Organization (WIPO) über eine Schrankenregelung für das Urheberrecht zugunsten Blinder und sehbehinderter Menschen verhandelt. Auf der WIPO-Vertragskonferenz, die derzeit in Marrakesch stattfindet, sei nun nach harten Verhandlungen ein Durchbruch erzielt worden, so Onlinemeldungen. 

Im Kern geht es darum, es anerkannten Behindertenverbänden durch eine rechtlich verbindliche Urheberrechtsausnahme zu erlauben, Bücher in Blindenschrift oder anderen für Behinderte zugänglichen Formaten herzustellen und über Grenzen hinweg zu verbreiten. Wie »Netzpolitik« berichtet, stammt der ursprüngliche Vorschlag für die »Blindeschranke« von dem Weltblindenverband (WBU). Nach dem 2009 eingebrachten Vorschlag sollten kommerzielle Verlage angemessene Entschädigungen für die Zwangslizenzen bekommen. Insbesondere die US-Filmindustrie habe jedoch verstärkt vor zu starken Konzessionen gewarnt und bis zuletzt versucht, den Vertrag mit dem Argument zu verhindern, es bestehe die Gefahr, dass mit dieser Ausnahmeregelung die Tür für weitere Ausnahmen im Urheberrecht geöffnet werde. Angesichts dieser bis zuletzt großen Widerstände wird der Vertragsabschluss in einer Meldung von »Intellectual Property Watch« als »Wunder von Marrakesch« bezeichnet.

In Artikel 4 des Vertragsentwurf (pdf-Datei) enthält die Aufforderung an nationale Gesetzgeber, eine »Blindenschranke« einzuführen. Demnach soll künftig auch ohne Zustimmung von Rechteinhabern die nicht-profitorientierte Erstellung von Kopien in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten erlaubt sein. Im Gegenzug könne der Gesetzgeber eine Pauschalvergütung vorsehen. Artikel 5 erlaubt den grenzüberschreitenden Austausch. 

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[IUM/ct]

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