Institut für Urheber- und Medienrecht

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20.11.2007; 17:24 Uhr
DLM: »Positive Ansätze für Rundfunkinteressen in TK-Review«
MA HSH mit neuen Forderungen bei der Strukturreform der nationalen Medienaufsicht

Der von der Europäischen Kommission am 13.11.2007 beschlossene Vorschlag einer »TK-Review« zur Modernisierung des europäischen Telekommunikations- und Frequenzrechts provoziert bei der Direktorenkonferenz der Landesmediananstalten (DLM) auf ein positives Echo. Wie schon der Verband privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) in der vergangenen Woche, so hob nun auch die DLM am 20.11.2007 die in den Vorschlägen eingebrachten Ansätze zur Anerkennung der besonderen Rolle des Rundfunks lobend hervor. Zwar soll ein bislang für den Rundfunk reservierten Frequenzbereich zukünftig bei der Frequenzvergabe der Grundsatz der Diensteneutralität gelten. Gleichzeitig soll den einzelnen Mitgliedsstaaten jedoch das Recht eingeräumt werden, dem Rundfunk bei Allgemeininteresse einen bevorrechtigten Zugang zu ermöglichen. »Unter diese Allgemeininteressen fällt das Prinzip der Vielfaltsicherung als wesentlicher Eckpfeiler der dualen Rundfunkordnung in Deutschland«, erklärte nun die DLM. Sie kündigte an, die Kommission darin zu unterstützen, diesen Ansatz weiter zu entwickeln. Dies sei schon deswegen gewissermaßen als Ausgleich erforderlich, wenn man mit Blick auf die ebenfalls anstehende Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie privaten Rundfunkveranstaltern gesetzliche Programm- und Verbreitungspflichten auferlegen wolle.

Aber auch auf nationaler Ebene gibt es neue, den Rundfunk betreffenden Vorschläge. Mit Blick auf die im zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geplanten strukturellen Änderungen der Medienaufsicht forderte der Vorsitzende des Medienrats der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH), Jörg Howe, die Schaffung einer weiteren, vierten Kommission. Diese solle nach seinen Vorstellungen als zentrales Beschlussorgan der Landesmedienanstalten für Programmaufsicht, Medienwirtschaft und Europa zuständig sein und ihren Sitz in Norddeutschland haben, ebenso wie die bereits feststehende neue Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Hier schlug Howe Norderstedt vor. Er begründete diesen Vorstoß damit, den gemeinsamen Medienstandort Hamburg und Schleswig-Holstein bundesweit nicht ins medienpolitische Abseits geraten wollen zu lassen.

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