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19.01.2015; 10:59 Uhr
Google einigt sich mit Bettina Wulff
»Google ist offener geworden, anstößige Inhalte im Zusammenhang mit Personen und Personennamen zu entfernen«

Google und Bettina Wulff haben sich im Rechtsstreit um die Suchresultate im Zusammenhang mit den im Internet verbreiteten Rotlichtgerüchten um Bettina Wulff geeinigt. Wie der Anwalt von Frau Wulff in einer Presseerklärung vom 15. Januar 2015 mitteilt, konnte seine Mandantin »ihre Grundsatzklage wegen der durch die Autocomplete-Funktion erfolgten Verbreitung zahlreicher haltloser Gerüchte in der Sache« durch den Vergleich »erfolgreich zum Abschluss bringen«. Die »persönlichkeitsverletzenden Wortkombinationen« seien entfernt worden und tauchten auf dem Gebiet der Bundesrepublik nicht mehr auf. Die mündliche Verhandlung in der Sache war ansich für den 16. Januar 2015 vor dem Landgericht Hamburg vorgesehen. 

Bettina Wulff war im September 2012 gegen den Suchmaschinenbetreiber vorgegangen. Allerdings richtete sich die Klage nicht auf die Löschung von Einträgen aus dem Suchindex. Die Anwälte von Bettina Wulff setzten an einem früheren Schritt des Suchmaschinenvorgangs an. Google wurde wegen der automatischen Vervollständigungsfunktion der Suchmaschine verklagt (vgl. Meldung vom 10. September 2012). Dadurch sollte verhindert werden, dass bei einer Eingabe des Namens »Bettina Wulff« in das Google-Suchfenster weiterhin die damals vorgeschlagenen Wortkombinationen wie »Bettina Wulff Escort« auftauchen. Betroffen waren 43 Wortkombinationen. 

Wie aus der Presseerklärung der Kanzlei von Frau Wulff hervorgeht, sind diese Wortkombinationen seit einiger Zeit nicht mehr in der Autocomplete-Funktion der Google-Suche erschienen. Google habe in dem Vergleich nunmehr erklärt, »entsprechend seiner Richtlinien, die unabhängig vom Rechtsstreit geändert wurden, Vorsorge dafür zu treffen, dass die von Frau Wulff beanstandeten Wortkombinationen in der Autocomplete-Funktion der Google-Suche im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht wieder angezeigt werden.« 

Google hatte ursprünglich argumentiert, für die Vervollständigung der Wortkombinationen nicht verantwortlich zu sein. Bei der Vervollständigungsfunktion handele es sich um einen Algorithmus, der sich nach den bisherigen Nutzereingaben richte. Im Verlauf des Rechtsstreits ist allerdings eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Google in anderer Sache ergangen, wonach der Betreiber einer Internet-Suchmaschine für die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge verantwortlich ist, sobald er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt (vgl. Meldung vom 14. Mai 2013) (Az.: VI ZR 269/12 - ZUM 2013, 550 - Volltext bei Beck-Online). FAZ.NET gegenüber äußerte sich Googlesprecher Klaas Flechsig, der sich des Falles Wulff angenommen hat, dahingehend, dass Google offener geworden sei, anstößige Inhalte im Zusammenhang mit Personen und Personennamen zu entfernen.

Dokumente:

[IUM/kr]

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