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05.10.2007; 16:44 Uhr
Streit um ARD-Mediathek hält an
IHK Hessen schlägt Kopplung der Rundfunkgebühren- an die Wahlpflicht vor

Auf harsche Kritik seitens des privaten Rundfunks stößt die Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens im Sinne des von der Europäischen Kommission geforderten »Public-value-Tests«, dem sich nach Willen des SWR das neue Internet-Angebot der »ARD-Mediathek« unterziehen soll (siehe Meldung vom 28.9.2007). Die ARD sei, so der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), nicht bereit, die Vorgaben des zwischen Ländern und EU gefundenen Kompromisses zur Genehmigung neuer gebührenfinanzierter Angebote zu halten. Denn der vereinbarte Drei-Stufen-Test sehe vor, auch die privaten Wettbewerber und die Öffentlichkeit einzubinden. An einer solchen öffentlichen Konsultation zur gesellschaftspolitischen Notwendigkeit einer gebührenfinanzierten Mediathek fehle es aber bislang. »Hier werden Politik, Kommission, private Mitbewerber und nicht zuletzt auch der Gebührenzahler verhöhnt«, so Jürgen Doetz, Präsident des VPRT, am 4.10.2007. Aber auch nach Ansicht des Chefs der für Medienpolitik zuständigen rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, sind laut »epd medien« insbesondere die Bündelung von fast 40 ARD-Hörfunkkanälen, aber auch der Sieben-Tage-Abruf von TV-Sendungen in dem zentralen Portal aus rundfunkstaatsvertraglicher Sicht nicht unproblematisch.

Unterdes geht auch die Diskussion auf einem anderen rundfunkpolitischen Feld weiter, nämlich bei der Frage der Reform des Rundfunkgebührenmodells für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Als eine weitere Variante schlägt die Medienpolitische Kommission der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern in ihrem »Hessischen Modell« vor, alle in Deutschland lebenden Wahlberechtigten werden zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heranzuziehen. Da die Sender nicht die Geräte, sondern einen Teil des Programms zur Verfügung stellten, müsse im Sinne einer technologiefreundlichen Wirtschaftspolitik die Gebühr für die eigentliche Leistung erhoben werden, nämlich die Erfüllung des Programmauftrages für das demokratische Gemeinwesen. Folglich würden nicht nur Deutsche, sondern auch dauerhaft hier lebende Ausländer, die an Ausländerbeiratswahlen teilnehmen dürfen, nach diesem Modell zukünftig zahlen müssen, und zwar 15,36 EUR als allein stehende Personen und 7,68 EUR für in Lebensgemeinschaft lebende Personen.

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