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28.09.2007; 15:50 Uhr
ARD und ZDF erproben Drei-Stufen-Test
Öffentlich-Rechtliche stellen vorgezogene Einführung in Aussicht

Das ZDF und die ARD wollen intern Probeläufe für ein dreistufiges Genehmigungsverfahren hinsichtlich neuer digitaler Programmprojekte durchführen. Wie das ZDF am 28.9.2007 mitteilte, soll bis Mitte Oktober ein Verfahrensvorschlag vorgelegt werden, den dann der Fernsehrat im Dezember abschließend beraten und dann die probeweise Einführung des Drei-Stufen-Tests beschließen wolle. Der Drei-Stufen-Test soll in Zukunft auf grundlegende neue Programmangebote und Onlineportale des ZDF angewandt werden; als ersten Anwendungsfall nannte der Sender eine mögliche grundlegenden Änderung in der Ausrichtung der Digitalkanäle. Weitere Anwendungsgebiete könnten aber auch neue Inhaltsangebote für mobile Plattformen oder grundlegend neue Portale im Internet sein wie etwa Planungen des ZDF für ein Schul- und Bildungsportal.

Die ARD hatte bereits Mitte September angekündigt, möglichst frühzeitig Erfahrungen mit der Durchführung des Public-value-Test sammeln zu wollen, um anschließend der Politik einen gemeinsamen Vorschlag für die Ausgestaltung des künftigen Verfahrens unterbreiten zu können. Als ersten Anwendungsfall nannte das Erste die am heutigen Tag vom SWR als federführender Anstalt genehmigten ARD-Mediathek, mit der den Nutzern ein einfacher Zugriff auf alle im Internet verfügbaren Fernseh- und Radioinhalte der ARD ermöglicht werden soll.

Hintergrund für die Ankündigungen der Öffentlich-Rechtlichen ist die Ende April getroffene Einigung zwischen Brüssel und Deutschland, aufgrund der die Europäische Kommission ihre Untersuchung hinsichtlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einstellte (siehe Meldung vom 24.4.2007). Der Public-value-Test soll sicherstellen, dass neue - insbesondere digitale - Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vom Auftrag der Sender gedeckt sind. Zwar soll er erst in rund zwei Jahren zur Anwendung kommen, jedoch wollen beide Anstalten diesen bereits vor Verankerung durch einen 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag institutionalisieren. Letzteres hatten zuvor auch Vertreter der privaten Konkurrenz gefordert (siehe Meldung vom 31.8. und 29.8.2007).

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