mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
29.01.2007; 11:12 Uhr
NDR: Online-Aufwendungen nicht dauerhaft beschränken
Flexibler Einsatz von Finanzmitteln auch im Bereich der Telemedien erforderlich

Gegen eine dauerhaft statische Begrenzung der Aufwendungen für die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich der NDR-Rundfunkrat ausgesprochen. Einem einstimmig gefassten Beschluss zufolge vertrage es sich nach Ansicht des Gremiums nicht mit der Entwicklungsgarantie für Online-Angebote und technisch neue Übertragungswege, auch in Zukunft an der gegenwärtig praktizierten Selbstbeschränkung der Sender auf 0,75 Prozent des Gesamtaufwandes festzuhalten. Auch in diesem Bereich habe das haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu gelten, weshalb es jedem Sender überlassen werden müsse, wie er seine finanziellen Mittel flexibel gemäß dem tatsächlichen Bedarf einsetzen wolle. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte in ihrem 15. Bericht vom Dezember 2005 für den Gebührenzeitraum von 2005 bis 2008 einen Online-Finanzbedarf für die ARD von 149,5 Mio. EUR, für das ZDF von 31,8 Mio. EUR sowie für das Deutschlandradio von 5,1 Mio. EUR anerkannt.

Zuletzt waren die Onlline-Aufwendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Gegenstand eines Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission, die u. a. in der Verwendung der Rundfunkgebühren für die Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen einen Verstoß gegen europäisches Beihilferecht sah. Das Verfahren war Mitte Dezember 2006 beendet worden, nachdem Brüssel und die deutsche Seite sich auf einen Maßnahmekatalog geeinigt hatten, demzufolge zukünftig die Genehmigung für Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Bereich der Telemedien den Rundfunkgremien obliegen soll, um so die Staatsferne des Rundfunks zu wahren (siehe Meldung vom 18.12.2007).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2921:

https://www.urheberrecht.org/news/2921/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.