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21.04.2006; 18:40 Uhr
HDF Kino fordert Beibehaltung des Wegfalls der Bagatellklausel
»Politik soll Diskussionen um Streichung beenden«

Der Kinoverband HDF Kino bemängelt eine durchgehende Akzeptanz der kulturellen Bedeutung von Film und Kino in Deutschland. »Die Argumente Verbraucherschutz und Verbraucherrechte können für materielle Güter herangezogen werden. Für die Filmkultur sind sie völlig ungeeignet«, so Andreas Kramer, stellvertretender Vorstand des HDF Kino laut einer Pressemitteilung vom 21.4.2006. Der Wegfall der Bagatellklausel solle daher beibehalten werden. Diese Regelung sah vor, dass Urheberrechtsverletzungen dann von der Strafbarkeit ausgenommen sein sollten, wenn Kopien von offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder genutzten Vorlagen lediglich in geringem Umfang vorgenommen werden und dies für den privaten Gebrauch oder zur Weitergabe an mit dem Täter persönlich verbundene Personen geschieht.

Hintergrund ist die sich belebende Kritik innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion an der Streichung der Bagatellklausel im Kabinettsentwurf zur Reform des Urheberrechts (»Zweiter Korb«). Wie aus einer Meldung von »heise online« vom 19.4.2006 hervorgeht, fordert ein Fraktionspapier des SPD-Abgeordneten Ulrich Kelber ein Beachten der Verbraucherrechte bei der Novellierung des Urheberrechts und hofft auf Bewegunug beim Koalitionspartner CDU/CSU bei dieser Frage. Ferner wird eine »Urheberpflichtigkeit« erwogen, um so die Nutzung von erworbenen Inhalten technikneutral zu ermöglichen. Eine entsprechende Regelung enthält der gegenwärtige französische Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts, mit der die Hersteller proprietärer Kopierschutzsysteme zur Interoperabilität ihrer Geräte gezwungen werden sollen (siehe hierzu die Meldungen vom 22.3. und 20.3.2006)

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