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19.03.2007; 11:57 Uhr
Aufschub für Buchpreisbindung in der Schweiz
Sammelrevers bleibt bis Ende April 2007 anwendbar

Ein vorläufiger Aufschub für die Buchpreisbindung in der Schweiz lässt den Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) und den Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. auf einen grundsätzlichen Erhalt hoffen. Wie der SBVV am 16.3.2007 mitteilte, setzte der Schweizer Bundesrat den Vollzug des Verbots der Buchpreisbindung der Wettbewerbskommission vorläufig außer Kraft. Zuvor waren die beiden Verbände mit einer Beschwerde vor dem Schweizerischen Bundesgericht (BGer) gegen das Verbot des bisher praktizierten Sammelrevers gescheitert (siehe Meldung vom 5.3.2007). Daraufhin hatten sie bei der Schweizer Bundesregierung gem. Art. 8 Kartellgesetz einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung der Preisbindung durch den von der Wettbewerbskommission monierten Sammelrevers gestellt. Bis zur Entscheidung des Bundesrats über diesen Antrag - voraussichtlich Ende April 2007 - bleibt der Sammelrevers nun aufgrund der Entscheidung der Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrätin Doris Leuthard, vorerst weiterhin anwendbar.

Der SBVV und der Börsenverein kündigten an, nun die Begründung für ihr Gesuch zu vervollständigen. Sie sind der Ansicht, dass aus kulturpolitischen Gründen die Aufrechterhaltung der Buchpreisbindung erforderlich sei, weil andernfalls der Markt für Bücher sich verkleinern würde, was insgesamt zu einem geringeren Angebot an Büchern führen würde und zudem den Markt zum jetzigen Zeitpunkt irreversibel ändern könnte in Hinblick auf das derzeit laufende Gesetzgebungsvefahren an einem gesamtschweizerischen Preisbindungsgesetz. Dieser Sichtweise hatte sich der Schweizer Kulturminister Couchepin skeptisch gegenüber geäußert (siehe Meldung vom 15.3.2007).

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