mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.10.2007; 11:59 Uhr
Neumann und Börnsen: Buchpreisbindung ist sinnvoll
Kulturstaatsminister hält bei Übersetzervergütung Solidarfonds für anspruchsvolle Bücher für sinnvoll

»Die Buchpreisbindung sichert die Qualität und Vielfalt der Verlage sowie des Buchangebots und ermöglicht den Autoren ein vertretbares Einkommen«, dies zeige nach Ansicht von Kulturstaatsminister Bernd Neumann und seines Parteifreunds Wolfgang Börnsen, kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Erfolg der Frankfurter Buchmesse. Beide warnten davor, die Buchpreisbindung abzuschaffen - wie dies in der Schweiz geschehen sei - oder in ihrer Substanz zu beschädigen. »Derzeit ist das Verhältnis zwischen großen und kleinen Verlagen in Deutschland ausgewogen«, so Neumann laut der »Berliner Literaturkritik«. Auch Börnsen verteidigte diese Regelung als ein Instrument, das die gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Buches vor einer Reduzierung auf ein bloßes Wirtschaftsgut schütze. Daher greife auch nicht das Argument der Wettbewerbsverzerrung.

Börnsen wies aber auch darauf hin, die Buchpreisbindung nicht von innen her aufzuweichen, indem man z. B. vermeintliche Mängelexemplare zu günstigen Preisen anbiete, was die Gegner in ihrer Auffassung nur bestätige. Unterdes haben die Preisbindungstreuhänder des Deutschen Buchhandels im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens es dem Club Bertelsmann gerichtlich untersagen lassen damit zu werben, seinen Mitgliedern den Kauf preisgebundener Bücher aus dem allgemeinen Sortiment als Quartalsverpflichtung anzurechnen. Die Preisbindungstreuhänder hatten argumentiert, dass anderenfalls die Grenze des Clubs zu einer normalen Versandbuchhandlung verschwimme und so die vergünstigten Preise für Club-Ausgaben nicht mehr zu rechtfertigen seien. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte jüngst laut »buchmarkt.de« die Buchhandlung Hugendubel wegen wettbewerbswidriger Werbung mit einem Plakat, das unter einem fett gedruckten »%« verspricht: »Für jeden mehr drin. Preise, die Spaß machen!« abgemahnt. Umstritten zu sein scheint bislang aber die in der Unterwerfungserklärung enthaltene Strafandrohung eines fünfstelligen Betrages zu sein.

Kulturstaatsminister Neumann ging am Rande der Buchmesse auch auf die Auseinandersetzung der Verleger mit den Übersetzern um die angemessene Vergütung für die Übersetzung literarischer Werke ein. So verwies er die Beteiligten darauf, diese Frage selbst zu regeln, die Bundesregierung wolle hier nicht tätig werden. Als einen »interessanten Ansatz« bezeichnete er jedoch den Vorschlag, einen Solidarfonds einzurichten, der aus Zahlungen von Verlagen und gut verdienenden Übersetzern gespeist werden und zusätzliche Honorare an Übersetzer von anspruchsvollen und schwerverkäuflichen Werken bereitstellen soll. Diesen Fonds ist Teil des von der Arbeitsgemeinschaft der Publikumsverlage vorgeschlagenen »Münchner Modells«, mit dem die Verlage in den Mediationsversuch zur Übersetzervergütung mit dem Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ) gegangen waren. Letztlich einigten sich beide Seiten darauf, die Mediation zunächst ruhen zu lassen (siehe Meldung vom 23.4.2007).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3185:

https://www.urheberrecht.org/news/3185/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.