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10.04.2007; 12:54 Uhr
Teilerfolg für WDR bei Rechtsstreit wegen »Contergan«-Film
Urteil: OLG Hamburg stellt auf Film-, nicht auf Drehbuchfassung ab

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) hat die in einem ersten Verfahren ergangenen einstweiligen Verfügungen gegen den fiktionalen Zweiteiler »Eine einzige Tablette« laut »Stern.de« am 10.4.2007 größtenteils bzw. ganz aufgehoben. Gegen den im Auftrag des WDR von der Produktionsfirma Zeitsprung gedrehten Film, der den Skandal um die schädlichen Auswirkungen des Schlafmittels »Contergan« auf Neugeborene zum Gegenstand hat, hatten das das Arzneimittel produzierende Unternehmen Grünenthal GmbH und der Vater eines der betroffenen Kinder erfolgreich einstweilige Verfügungen gegen eine Vielzahl von Drehbuchpassagen erwirkt, weil historische Tatsachen nicht richtig dargestellt worden und sie deshalb in ihren (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechten verletzt seien. Nachdem das Landgericht Hamburg diese Verfügungen auch nach Widerspruch durch Urteil bestätigt hatte (ZUM 2007, 212-219, Heft 3), haben nun der WDR und Zeitsprung mit ihren hiergegen gerichteten Berufungen doch noch einen Erfolg erzielen können.

Anders als die Vorinstanz stellte das OLG Hamburg bei seiner Entscheidung nicht auf die Drehbuchfassung ab, sondern auf den darauf basierenden entstandenen Film selbst. Dabei kam es den Berufungsklägern jedoch zugute, dass sie einige der im Drehbuch beanstandeten Passagen und Szenen im Film gestrichen oder verändert hatten. Daher hätten dem »Stern« zufolge die unterlegenen Berufungsbeklagten sich im Ergebnis stärker durchgesetzt als es dem Berufungsurteil nach den Anschein habe, so die Vorsitzende Richterin des entscheidenden Senats. Dementsprechend zufrieden zeigte sich auch Sebastian Wirtz, Geschäftsführer von Grünenthal: »Es ist uns durch unser juristisches Vorgehen bereits gelungen, mehrere unwahre Schlüsselszenen zu korrigieren oder herausnehmen zu lassen«. Gleichwohl erwägt das Unternehmen, einen einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, um das Urteil des Oberlandesgerichts, gegen das keine Revision zugelassen worden ist, nochmals überprüfen zu lassen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, bezeichnete die Urteile des OLG Hamburg als »ersten Teilerfolg für die Kunstfreiheit«, die seiner Meinung nach in der letzten Zeit verstärkt in Bedrängnis geraten sei

Von dem Verfahren vor dem OLG Hamburg zu unterscheiden sind weitere von Grünenthal und dem Vater eines der betroffenen Kinder am 16.3.2007 erwirkte einstweilige Verfügungen, mit denen sie die Ausstrahlung auch der überarbeiteten Filmfassung des Zweiteilers verhindern wollen (siehe Meldung vom 16.3.2007). Solange hierüber nicht entscheiden ist, kann der Film weiterhin nicht ausgesendet werden. Zugleich ließen aber Wirtz ebenso wie der WDR und Zeitsprung Verhandlungsbereitschaft erkennen, um hier zu einem außergerichtlichen Ergebnis zu gelangen.

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