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16.05.2007; 10:12 Uhr
Weitere einstweilige Verfügungen gegen »Contergan«-Film aufgehoben
LG Hamburg entscheidet zugunsten der Filmfassung

Auch die von der Grünenthal GmbH im Streit um den WDR-Zweiteiler »Contergan - Eine einzige Tablette« zuletzt erwirkten einstweiligen Verfügungen gegen die Filmfassung (siehe Meldung vom 16.3.2007) hat das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) am 15.5.2007 aufgehoben. Wie »newsroom.de« am 16.5.2007 meldet, zeigten sich WDR und die Filmproduktionsfirma Zeitsprung erleichert über die Entscheidung der 24. Zivilkammer, ein Sendetermin werde nun bald gefunden sein, so WDR-Fernsehfilmchef Gebhard Henke. Der Geschäftsführende Gesellschafter von Grünenthal, Sebastian Wirtz, hingegen sieht in dem Film keinen Beitrag zur wahrheitsgemäßen Aufklärung der Vergangenheit, da der Film kein Abbild der damaligen Realität gebe.

Gegenstand des Films ist der Skandal um die als Schlafmittel entwickelte Arznei »Contergan«, das bei Verwendung von Schwangeren zu Missbildungen der später geborenen Kinder geführt hatte. Das Pharmaunternehmen Grünenthal hatte das Medikament Ende der 50er Jahre entwickelt und letztlich eine Entschädigung an die Betroffenen gezahlt. Grünenthal und ein in dem Film dargestellter Vater eines geschädigten Kindes hatten sich gegen den Film gewandt, durch den sie sich in ihren (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechten verletzt sahen. Nachdem das LG Hamburg zunächst umfangreiche einstweilige Verfügungen gegen den Film auch nach Widerspruch aufrecht erhalten hatte, hob das Oberlandesgericht Hamburg diese ganz bzw. zu großen Teilen auf mit der Begründung, dass bei der Beurteilung nicht - wie durch die Vorinstanz geschehen - auf das Drehbuch, sondern auf den abgedrehten und überarbeiteten Film abzustellen sei (siehe hierzu Meldungen vom 10.4.2007 und 28.7.2006). An den Urteilen des OLG Hamburg orientierte sich nun das LG Hamburg bei seinen neuerlichen Entscheidungen vom 15.5.2007 über die noch vor den Urteilen des OLG Hamburg ergangenen weiteren, nun aufgehobenen Verfügungen.

Ein Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg wird für den 20.7.2007 erwartet, nachdem Versuche für eine gütliche Einigung gescheitert sind. Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen den Weltvertrieb EOS hatte Grünenthal laut »newsroom.de« auf Anraten des Gerichts zurückgenommen, weil diese keine Aussicht auf Erfolg hätten.

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