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28.04.2008; 10:15 Uhr
FFG-Novellierung: Produzenten mit Kritik
Keine Absenkung der Referenzfilmförderung und zwingende Beteiligung von TV-Sendern gefordert - SPD und CDU haben Kinos im Blick

Seit Anfang März liegt der Vorentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) vor und die ersten Stellungnahmen aus Wirtschaft und Politik weisen auf mögliche Streitpunkte hin. Als grundsätzlich positiv bewertet die seit März 2007 bestehende Allianz Deutscher Produzenten - Film&Fernsehen (Produzenten-Allianz) am 24.4.2008, dass der federführende Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) das FFG als wichtige Säule zur Sicherung der Produzententätigkeit ansieht. Vor diesem sei die Verkürzung der Sperrfristen für die einzelnen Auswertungsarten zu begrüßen, lediglich die Regelsperrfrist soll nach Ansicht der Produzenten - entsprechend internationaler Standards - von den vorgeschlagenen sechs weiter auf vier Monate reduziert werden.

Im Zentrum der Kritik der Produzenten-Allianz steht jedoch zum einen die Reduzierung der Referenzfördermittel (statt bislang 48,5 nun 37,5 Prozent der Einnahmen der Filmförderungsanstalt), die einen »schwerwiegenden Rückschlag« für die positive Entwicklung bei dem Marktanteil deutscher Filme darstellen würde. Da die Referenzförderung das wirksamste Mittel zur Finanzierung vieler Produzenten sei, müsse diese unverändert beibehalten werden. Der Vorentwurf begründet die Reduzierung mit der Einführung des »Deutschen Filmförderfonds« (DFFF), über den zusätzlich 60 Mio. EUR jährlich vergeben werden. Zum anderen sei es zwar zu begrüßen, dass die Verwerter zukünftig beim Erwerb von Verwertungsrechten an geförderten Filmen gewisse Mindestkonditionen zu Gunsten der Produzenten beachten sollen, jedoch müssten TV-Sender und Telekommunikationsunternehmen - insbesondere mit Blick auf die sie begünstigenden Verkürzungen bei den Sperrfristen - mit einer gesetzlichen Abgabepflicht belegt werden. Dies gelte auch für die Einbeziehung neuer Verwerter in eine solche zwingende Vorschrift.

Dies entspricht auch der Forderung der kultur- und filmpolitischen Sprecherinnen in der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn und Angelika Krüger-Leißner, die hier von neuen digitalen Anbietern sprechen, die einbezogen werden müssten. Auch wollen die beiden, dass die Produzenten an dem größeren Verwertungspotential, über das die TV-Sender mit den in der Regel miterworbenen Rechten für Pay-TV und Video-on-Demand (VoD) verfügten, beteiligt werden müssten, was im FFG nunmehr auch festzuschreiben sei. Umgekehrt sollen die Produzenten aber auch gesetzlich verpflichtet werden, soziale Standards für Filmschaffende einzuhalten, die bislang am Set »prekären« Arbeitsbedingungen ausgesetzt seien.

Einig scheint sich die SPD mit ihrem Koalitionspartner zu sein, dass die Belange der Kinos im Zusammenhang mit dem digitalen »Roll-out« in der FFG-Novelle berücksichtigt werden müssen. Während die CDU-Politiker Wolfgang Börnsen, Rita Pawelski und Philip Mißfelder hier vor allem die Regelungen zur Kinoinvestitionsförderung hervorheben, weisen Griefahn und Krüger-Leißner darauf hin, dass der bislang mit der FFG-Novelle vorgesehene »Sondertopf Digitalisierung« auf wackligen Füßen stehe: Dieser speise sich aus Mitteln, die lediglich unter Vorbehalt gezahlt würden und zur Förderung nicht verwendet werden dürften, solange über eine Klage von Kinobetreibern gegen den § 66 FFG nicht entschieden sei (die Kinobetreiber sind in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Berlin am 20.9.2007 unterlegen, das Rechtsmittelverfahren ist derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht rechtshängig, wo im September 2007 eine erste Verhandlung stattgefunden haben soll, Anm. d. Red.). Aus diesem Grund fordern die beiden Politikerinnen einen zusätzlichen gemeinsamen Fonds von Bund, Ländern und Kommunen, auch soll die kulturpolitische Bedeutung von umsatzschwachen Filmtheater im FFG angemessen Berücksichtigung finden.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Verfassungsmäßigkeit des § 66 Filmförderungsgesetz, Urteil des VG Berlin vom 20. September 2007, Az. 22 A 512.04 - erscheint in der ZUM-RD Heft 5/2008
  • Die Sperrfristenregelungen des FFG, Anmerkungen zum geltenden Recht, Vorschläge zur Novellierung, Aufsatz von Dr. Friedrich Radmann, LL.M. (London), München, ZUM 2008, 197-207 (Heft 3)
  • Ist das neue deutsche Fördersystem »bankable«? Aufsatz von Dr. Mathias Hellriegel, LL.M. und Konstantin von Reden-Lütcken, MBA, Berlin, ZUM 2007, 364-367 (Heft 5)
[IUM/hl]

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