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23.05.2008; 14:04 Uhr
Kein Einspruch des Bundesrats gegen das »Durchsetzungsgesetz«
Entschließung findet keine Mehrheit - Inkrafttreten möglicherweise im Sommer 2008

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23.5.2008 bei seiner Beratung des »Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« erwartungsgemäß nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit folgte das Plenum der Länderkammer der Empfehlung des Rechtsausschusses vom 8.5.2008. Ausweislich der Übersicht zur Tagesordnung hat sich jedoch keine Mehrheit für die ebenfalls vom Ausschuss vorgeschlagene Entschließung gefunden. Mit dieser sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, zum einen die Praktikabilität des neu eingeführten Drittauskunftsanspruchs zu beobachten und zum anderen im Rahmen der Schadensersatzregelungen die Möglichkeit im Blick zu behalten, eine widerlegbare Vermutung eines Verletzergewinns in Höhe der doppelten Lizenzgebühr einzuführen (zum Ganzen siehe Meldung vom 15.5.2008).

Neben den Vorgaben der in deutsches Recht umzusetzenden Durchsetzungsrichtlinie hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auch die bis zuletzt umstritten gebliebene Deckelung von Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen in einfach gelagerten Fällen in § 97 a UrhG-neu Eingang in den Gesetzestext gefunden (hierzu und zu den weiteren Neuregelungen siehe Meldung vom 11.4.2008). Während Vertreter der Telekommunikationswirtschaft das Gesetz als einen »gerade noch vertretbaren Kompromiss« bezeichneten, zugleich aber vor weitergehenden Regelungen wie zwangsweisen Sperren von Internetzugängen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen warnten, bedauerte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Nichtannahme der Entschließung, letzteres aber wohl in der irrigen Meinung, dass mit einer Annahme am Gesetzestext noch etwas hätte geändert werden können.

Das Duchsetzungsgesetz muss nun noch von Bundespräsident Horst Köhler ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Sollte der Bundespräsident also ähnlich wie beim »Zweiten Korb« zur Urheberrechtsreform eine Ausfertigung binnen eines Monats vornehmen, kann das Gesetz am 1.8.2008 in Kraft treten.

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