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16.05.2006; 14:52 Uhr
Ausbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Ankündigung in eigener Sache: Institut für Urheber- und Medienrecht bietet Lehrgänge an

Mit der jüngsten Änderung der Fachanwaltsordnung vom 3. April 2006 verleihen die Rechtsanwaltskammern der Bundesländer zukünftig bei Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auch für den Bereich des Urheber- und Medienrechts die Fachanwaltsbezeichnung.

Vor diesem Hintergrund will das Institut für Urheber- und Medienrecht seine jahrzehntelange Expertise auf diesem Gebiet nutzen und Fachlehrgänge anbieten. Ziel der Ausbildung des Instituts wird sein, den Teilnehmern das erforderliche Fachanwaltswissen vor allem praxisnah zu vermitteln und dabei zugleich einen Einblick in die Arbeitsweise juristischer Abteilungen großer Medienunternehmen zu gewähren. Inhaltlich werden die Lehrgänge auf die Anforderungen der Fachanwaltsordnung abgestimmt sein und folgende Themenschwerpunkte umfassen:

Das nationale und internationale Urheber- und Urhebervertragsrecht, das Verlagsrecht, das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, das Rundfunkrecht, Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Internetrechts, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts sowie das Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts mit Fokus auf den einstweiligen Rechtsschutz.

Die ersten Lehrgänge sind in München für die zweite Jahreshälfte 2006 vorgesehen. Jeder Lehrgang wird sich aus insgesamt 120 Vortragsstunden zusammensetzen, die mit drei schriftlichen Prüfungen abgerundet werden. Genauere Informationen zu Zeit und Ort finden Sie auf der Homepage des Instituts ( http://www.urheberrecht.org/fachanwalt/ ).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

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