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23.02.2011; 20:28 Uhr
BVerwG: Das aktuelle Filmförderungsgesetz ist verfassungsgemäß
Bund ist wegen Regelungsschwerpunkt der Wirtschaftsförderung zuständig

In den Verfahren von neun Kinobetreibern gegen die Heranziehung zur Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt (FFA) hat das BVerwG heute das im letzten Sommer novellierte FFG für verfassungsgemäß befunden (Az. BVerwG 6 C 22.10 bis 30.10, Veröffentlichung in ZUM folgt). Vgl. zur FFG-Novelle Meldung vom 13. Juni 2010 und Meldung vom 27. Januar 2010). Die entscheidenden Punkte waren: Gesetzgebungskompetenz, Abgabengerechtigkeit und Rückwirkungsverbot.

Das Gericht hält die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für gegeben, weil das FFG primär der Wirtschaftsförderung diene. Die von der Abgabe betroffenen Unternehmen im Bereich Kino, Video und Fernsehen seien eine gesellschaftlich homogene Gruppe und stünden diesem Regelungszweck am nächsten. Eine Abgabenbelastung auch von Filmexporteuren sei vor diesem Hintergrund nicht geboten. Schließlich liege kein verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot vor, weil das FFG keine höheren Zahlungen der Fernsehveranstalter vorsieht. Auf Grundlage der vor der Novelle bestehenden Verträge hätten sie sogar mehr bezahlt, als jetzt nach dem FFG.

Die Produzentenallianz teilt mit: »Wir sind sehr erleichtert, dass damit die Zukunft dieses überaus wichtigen Finanzierungselements für den deutschen Film gesichert ist. Wir appellieren an die klagenden Kinobetreiber, diese Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts jetzt auch zu akzeptieren und gemeinsam an einer zeitgemäßen Fortentwicklung des FFG zu arbeiten«.

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