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23.11.2007; 17:35 Uhr
Französischen Raubkopierern droht Sperre ihres Internetzugangs
Regierung trifft Vereinbarung mit Internet-Providern und Unterhaltungsindustrie

Frankreich will der Musik- und Filmindustrie im Kampf gegen Raubkopierer unter die Arme greifen. Wie die Presseagentur »AFP« am 23.11.2007 meldete, unterzeichnete die französische Regierung eine entsprechende Vereinbarung, an deren Zustandekommen neben der Musik-, Film- und Fernsehwirtschaft auch Internet-Service-Provider beteiligt waren. Ziel des Agreements ist es laut Präsident Nicolas Sarkozy, das Internet zu zivilisieren, das Unrechtsbewusstsein von Internet-Nutzern zu schärfen und den Markt der Endabnehmer von Raubkopien auszutrocknen.

Erreicht werden soll dies dadurch, dass zunächst Internet-Service-Provider durch eine eigene Filtersoftware die Urheber illegaler Kopiervorgänge identifizieren und diese Informationen an eine neue staatliche Behörde weiterleiten sollen. Diese Behörde soll dann die jeweiligen Nutzer auf ihre Verstöße gegen das Urheberrecht aufmerksam machen, in der Regel per E-Mail. Zeigt dies keine Wirkung, so soll dann der Internetzugang entweder vorübergehend abgestellt oder gar gekündigt werden. Im Gegenzug dazu will die Unterhaltungsindustrie spätestens ein Jahr nach Einführung des neuen Systems darauf verzichten, bei ihren Produkten digitale Rechtemanagement-System zu verwenden. Über den Erfolg des Verfahrens soll ein monatlicher Bericht der Behörde Auskunft geben.

John Kennedy, Chairman und CEO der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), bezeichnete die Vereinbarung als die bislang wichtigste Einzelinitiative »im Krieg gegen die Onlinepiraterie«, die der Bedeutung der Kreativwirtschaft gerecht werde. Laut »spiegel online« vom 25.11.2007 stieß der Vorstoß Saarkozys nicht nur bei Verbraucherschützern auf heftige Kritik. Auch zwei Abgeordnete der Präsidentenpartei Union pour un mouvement populaire (UMP) bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderungen, mit denen die neue staatliche Behörde eingerichtet werden soll, da dieser »quasi-richterliche Macht« eingeräumt werden solle, was wiederum dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz widerspreche.

Einen ähnlichen Weg wie den jetzt in Frankreich beschlossenen hatte bereits die IFPI Schweiz im Rahmen ihrer Aktion »Game Over« gewählt. Dabei hatte sie, soweit möglich, an private Nutzer von Peer-to-peer-Tauschbörsen »letzte Warnungen« per E-Mail versendet und Internet-Service-Provider zur Herausgabe der persönlichen Daten von auffälligen Filesharern aufgefordert (siehe Meldung vom 21.12.2005).

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