mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.06.2010; 10:49 Uhr
BGH bestätigt Untersagung der Fusion Springer/ProSieben-SAT1
Marktbeherrschendes Oligopol im Fernsehwerbemarkt würde weiter verstärkt

Die Untersagung der Fusion zwischen der Axel Springer AG und der ProSieben-SAT1 AG seitens des Bundeskartellamtes war rechtmäßig. Dies hat der BGH gestern entschieden (Beschluss vom 8. Juni 2010, Az. KVR 4/09). Die Entscheidung des Bundeskartellamtes geht auf das Jahr 2006 zurück. Die Behörde hatte die Untersagung der Fusion damit begründet, dass die Parteien eine marktbeherrschende Stellung auf dem Fernsehwerbemarkt einnehmen würden. Obwohl beide erklärt hatten, von der Fusion Abstand zu nehmen, strengte die Springer AG eine abschließende Klärung an. Aufgrund eines früheren Beschlusses des BGH (Beschluss vom 25. September 2007, Az. KVR 30/06, veröffentlicht in ZUM-RD 2008, 295, vgl. Meldung vom 26. September 2007) hatte das OLG Düsseldorf die Untersagung bereits in der Sache bestätigt (Beschluss vom 3. Dezember 2008, Az. VI-Kart 7/06 (V)). Der gestrige Beschluss aus Karlsruhe bestätigt nun die Entscheidung des OLG Düsseldorf. Die Düsseldorfer Richter haben danach rechtsfehlerfrei festgestellt, dass das zum Zeitpunkt des Fusionsvorhabens bereits bestehende marktbeherrschende Oligopol von ProSieben-SAT1, Kabel 1, N 24 und der zur Bertelsmann AG gehörenden Sender RTL, VOX und n-tv (Marktanteil von 80 Prozent) durch die Fusion weiter verstärkt worden wäre.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3971:

https://www.urheberrecht.org/news/3971/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.