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09.05.2007; 18:15 Uhr
Koalition lehnt Gesetzentwurf der Grünen zur Ausweitung der Pressefreiheit ab
»Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall CICERO hat das Notwendige gesagt«

Mit den Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen hat am 9.5.2007 der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den von den Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der Pressefreiheit abgelehnt. Mit der Beratung verbunden waren laut Tagesordnung des Ausschusses zugleich die jweiligen Gesetzentwürfe von FDP und Linksfraktion, jedoch erstreckte sich die Ablehnung nicht auch auf diese (korrigiert am 11.5.2007, siehe Meldung von diesem Tage). Damit ist sicher, dass sich bei der morgigen 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum des Hauses keine Mehrheit für das Vorhaben finden wird.

Alle drei Entwürfe sahen vor, das Erfordernis der richterlichen Anordnung auf Beschlagnahmen von Gegenständen und Durchsuchungen von Wohnungen von Journalisten auszudehnen. Ebenso befürworteten alle drei Oppositionsparteien, Journalisten in den Anwendungsbereich des § 100 h StPO einzubeziehen, wonach Auskunftersuchen über Telekommunikationsverbindungen von Journalisten unzulässig gewesen wären. Die Grünen und FDP wollten ferner Journalisten von einer Strafandrohung bei der Verletzung eines Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht ausnehmen, wobei die Liberalen dies lediglich auf Beihilfehandlungen beschränken, die Grünen dies auf die Anstiftung ausdehnen wollte. Auch sahen beide Parteien ein Verwertungsverbot für so genannte »Zufallsfunde« vor.

Die Regierungsfraktionen betonten demgegenüber jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht anlässlich seiner Entscheidung zum Fall »CICERO« Anfang des Jahres alles Notwendige gesagt habe: Der Staatsanwalt habe künftig keine Gelegenheit mehr, Untersuchungen wie sie im Fall jenes Magazins stattgefunden hätten, zu versuchen. Die Grünen kritisierten dieses Argument mit den Worten, die Regierung überlasse Karlsruhe die gesetzgeberische Arbeit.

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