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29.09.2006; 10:45 Uhr
Grüne präzisieren Modell für Mediengebühr
GEZ gibt »selektiven« Innternet-Anschlüssen keine Chance

Angesichts der aktuellen Diskussionen zur Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für u. a. internetfähige PCs hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 28.9.2006 ihre Vorschläge für eine neue Mediengebühr vorgestellt. So soll die Gebühr nicht mehr gerätegebunden, sondern pro Haushalt erhoben werden. Für Betriebe, so die medienpolitische Sprecherin der Fraktion, Grietje Bettin, soll die Mediengebühr sich an deren Größe und ihrer Medienintensität orientieren; auch Befreiungen seien weiter vorgesehen. Konsequenz dieser Änderungen soll aber auch sein, dass die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich zukünftig verstärkt auf das Internet ausdehnen müssen. Bislang haben sich ARD und ZDF selbst - auch wegen Drucks aus Brüssel - verpflichtet, lediglich maximal 0,75 Prozent ihres Gesamthaushalts für ihre Online-Angebote auszugeben. Die Gebührenhöhe soll dem Grünen-Vorschlag zufolge weiterhin von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des Rundfunks (KEF) ermittelt werden, den Einzug der Gelder durch das Finanzamt, wie von der FDP vorgeschlagen, lehnen sie jedoch ab.

Unterdes hat die GEZ Vorstößen von Internetprovidern, die alle Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender sperren und so ihre Kunden vor der Rundfunkgebühr bewahren wollen (siehe Meldung vom 26.9.2006), eine Abfuhr erteilt. Wie »N24« am 27.9.2006 berichtete, wies die GEZ darauf hin, dass für die Verwirklichung des Gebührentatbestands auch bei neuartigen Rundfunkgeräten allein die Möglichkeit der Wiedergabe von Rundfunkdarbietungen aus dem Internet entscheide.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Keine Rundfunkgebührenpflicht für »Ladenfunk«, Urteil des BVerwG vom 21. September 2005 (Az. BVerwG 6 C 16.04), ZUM 2006, 492-495 (Heft 6)
[IUM/hl]

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