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19.02.2008; 10:19 Uhr
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühr für Internet-PCs unzulässig
Karlsruher Richter verweisen Beschwerdeführer auf die Ausschöpfung des Rechtswegs

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die seit dem 1.1.2007 geltende Rundfunkgebührenpflichtigkeit von neuartigen Empfangsgeräten als unzulässig zurückgewiesen. Wie die »Rundfunkgebührenzahler Deutschland« (RFGZ) am 18.2.2008 mitteilten, verwiesen die Verfassungsrichter die Beschwerdeführer darauf, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen und gegen entsprechende Gebührenbescheide vor den zuständigen Verwaltungsgerichten vorzugehen. Es sei »nicht zweckmäßig, einen Gebührentatbestand in verfassungsrechtlicher Hinsicht zu überprüfen, dessen einfachrechtliche Reichweite nicht ausreichend geklärt ist«, fasste das BVerfG seine Entscheidung zusammen.

Die »RFGZ« hatten zunächst die im Oktober 2006 erhobeneVerfassungsbeschwerde mitgetragen, dann aber ihre Unterstützung unter anderem aus den Gründen zurückgezogen, wie sie nunmehr auch die Karlsruher Richter dargelegt haben. Mit der Einführung des neuen Gebührentatbestandes für neuartige Empfangsgeräte haben die Bundesländer auf die sich verstärkende Konvergenz reagiert und wollen so beispielsweise den Rundfunkempfang über internetfähige PCs oder UMTS-Handys erfassen, sofern deren Benutzung nicht ausschließlich privat erfolgt und nicht bereits ein Radio- oder Fernsehgerät angemeldet ist.

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