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31.03.2010; 11:16 Uhr
Stellungnahme der CSU-Landtagsfraktion zum Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
IT- und Medien-Verbände sehen JMStV-Novelle positiv und kritisieren den EU-Vorstoß zu Internetsperren

Zum neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der voraussichtlich am 10. Juni 2010 auf der Ministerpräsidentenkonferenz unterzeichnet wird, hat Eberhard Sinner, medienpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Stellung genommen. Die Novelle sehe keine Zensur oder Sperrung von Internet-Seiten und keine neuen Überwachungspflichten vor. Stattdessen werde eine freiwillige Alterskennzeichnung von Webseiten entsprechend der Klassifizierung in Film und Fernsehen (ohne Altersbeschränkung, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren usw.) eingeführt, die durch spezielle Jugendschutzprogramme aktiviert werden. Da diese Programme vom Nutzer selbst installiert werden müssen, werde die Verantwortung für den Jugendschutz stärker auf die Eltern verlagert. »Den Eltern kommt beim Jugendschutz die zentrale Rolle zu«, erläutert Sinner.

Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), hält das System der freiwilligen Kennzeichnung und der Stärkung der Selbstkontrolle für den richtigen Weg. Da dem Jugendschutz offline und online die gleiche hohe Bedeutung zukomme, sei eine Gesamtregelung erforderlich, welche die bereits bestehenden Schutzmodelle mit den neuen Möglichkeiten des Internets kombiniert. Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hält die JMStV-Novelle für einen Schritt in die richtige Richtung (vgl. Meldung vom 24. März 2010).

Den Vorschlag der EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström, zur Einführung von Internetsperren im Rahmen der Kinderpornographiebekämpfung bewertete der BITKOM kritisch. Verbands-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer hält die Strategie, »alle Energie auf die Entfernung der Inhalte an der Quelle, die Verfolgung der Straftäter und den Opferschutz zu konzentrieren«, für sinnvoller. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) hebt in seiner Kritik die erfolgreiche Löschungspraxis der Provider in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und den nationalen Internetbeschwerdestellen hervor. Die Löschung von Seiten aus Deutschland finde mit einer Erfolgsquote von 100 Prozent statt.

Malmström hatte unter anderem für den Richtlinien-Vorschlag angekündigt, neue Missbrauchsformen wie das Anschauen von Kinderpornographie im Internet ohne Download von Dateien unter Strafe stellen zu wollen. Hierzu hatte das OLG Hamburg mit Urteil vom 15. Februar 2010 (Az. 2-27/09, Veröffentlichung in ZUM 5/2010 folgt) entschieden, dass das Betrachten von Websites mit kinderpornographischen Inhalten den Straftatbestand des § 184 b Abs. 4 StGB, Besitz von kinderpornographischen Darstellungen, erfüllt.

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