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20.12.2011; 11:37 Uhr
GEMA: Neuer Tarif für Gratis-Streamingdienste
»Neues, reformiertes Tarifsystem im Bereich Music-On-Demand«

Gestern veröffentlichte die GEMA einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von für den Endnutzer kostenlosen Streamingdiensten. Dieser Tarif richte sich insbesondere an die Anbieter werbefinanzierter Music-On-Demand Plattformen. Der neue Tarif sieht vor, dass 10,25 % der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen eines Portals an die GEMA abgeführt werden. Ergänzt wird dieser Vergütungstarif um eine dreistufige Mindestvergütung, die je nach je nach hoher, mittlerer und niedriger »Interaktivität« der Dienste zwischen 0,6 und 0,025 Cent pro Stream betragen. Kommt  ein Gesamtvertrag zustande, reduzieren sich die Erlösbeteiligung auf 8,2 % und die Mindestvergütungen entsprechend der abgestuften »Interaktivität«.

Erst kürzlich einigten sich GEMA und BITKOM über zwei Tarife, die die Lizenzierung von kostenpflichtigen Streaming- und Download-Angeboten in Online-Musikdiensten abdecken (vgl. Meldung vom 9. Dezember 2011). »Auf dieser Basis können nun kostenlose - d.h. insbesondere werbefinanzierte -, entgeltliche und Freemium-Modelle mit Musikinhalten nach einem einheitlichen Tarifsystem lizenziert werden«, heißt es in der Pressemitteilung der GEMA.  Auf Basis der BITKOM-Vereinbarung befinde sich die GEMA derzeit bereits mit vielen Online-Anbietern in Verhandlung über Einzelvertragsabschlüsse. Mit ersten positiven Ergebnissen rechne sie ab Januar 2012.

Medienberichten zu Folge reagierte der BITKOM zurückhaltend auf die Ankündigung des Tarifsystems. Wie die »SZ« berichtet, erklärte BITKOM-Bereichsleiter Mario Rehse: »Werbefinanzierte Dienste werden von unserer bisherigen Einigung mit der GEMA nicht umfasst«. Der BITKOM prüfe nun, wie er mit der neuen Forderung umgehe. Der Lizenzverantwortliche vom Musik-Dienst »Aupeo«, Steffen Holly, bewerte die neue Regelung vorsichtig optimistisch, meldet die »SZ«. Er begrüße es, dass statt einer Pauschallizenzierung künftig ein reichweitenabhängiges Modell möglich sei. Gesprächsbedarf sehe Holly noch bei der Einstufung der »Interaktivität«, die über die Höhe der Mindestvergütung entscheidet. Dies könne aber kurzfristig gelöst werden. Der Blogger Marcel Weiss stuft z.B. »YouTube« als »hoch interaktiv« ein, hält aber die »genaue Definition und Granularität des Begriffs« für fraglich.

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