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01.04.2009; 18:22 Uhr
YouTube sperrt Musikvideos nun auch für deutsche Nutzer
Bisheriger Lizenzvertrag mit der GEMA wurde nicht verlängert

Wie bereits im vergangenen Monat in Großbritannien (vgl. Meldung vom 10. März 2009), hat das von Google betriebene Video-Portal »YouTube« nun auch seinen deutschen Nutzern den Zugriff auf Musikvideos gesperrt. Wie »YouTube«-Sprecher Henning Dorstewitz in einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« zitiert wird, betreffe die Sperrung nur Videos, die von Plattenfirmen eingestellt wurden, nicht jedoch Videos privater Nutzer. Hintergrund der Maßnahme ist das Scheitern der Verhandlungen um die Verlängerung des bisherigen Vertrages zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und Google. Für die Übergangszeit nach Auslaufen des Vertrages zum 31. März 2009 bis zum Abschluss eines neuen Vertrages habe die GEMA eine Gebühr von einem Cent je Abruf vorgeschlagen, der anschließende Tarif solle dann bei 12 Cent je Abruf liegen, so Dorstewitz. Verglichen damit fielen selbst in Großbritannien die Forderungen der Verwertungsgesellschaft PRS for Music mit 0,23 Cent wesentlich niedriger aus. Eine Verlängerung des Vertrages unter Vereinbarung einer Pauschalzahlung sei hingegen von der GEMA abgelehnt worden, so dass man sich vorerst, wie in Großbritannien, für eine Sperrung der Inhalte entschieden habe.

Die GEMA sieht das Scheitern der Vertragsverhandlungen in der mangelnden Bereitschaft von Google begründet, Informationen über die genutzten Musikwerke und die Anzahl der Zugriffe zu liefern. Ohne diese Angaben sei es ihr weder möglich die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen noch diese zielgerichtet an die Urheber und Musikverlage zu verteilen. Die Rechteinhaber sollten angemessen an den Einnahmen und der Wertschöpfung von »YouTube« beteiligt werden, so die GEMA in einer Pressemitteilung. So sei man sich auch hinsichtlich der Vergütungshöhe uneinig. Nach Aussage von »YouTube«-Sprecher Dorstewitz seien die Vergütungsforderungen der GEMA für das Video-Portal, dass sich über Werbeeinnahmen finanziert, wirtschaftlich nicht umzulegen.

Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker bezeichnete die aktuelle Auseinandersetzung mit Google als »grundlegend«, da auch andere europäische Gesellschaften, die Rechte an Musikwerken wahrnehmen, ihre Forderungen nach Meldung über die Nutzung und Zahlung einer angemessener Vergütung gegen Google durchsetzen müssen. Die GEMA werde sich daher der Auseinandersetzung stellen, um die Interessen der vertretenen Urheber zu schützen, so Heker.

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