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10.01.2008; 10:11 Uhr
Apple gleicht Preise seines europäischen »iTunes«-Stores an
Europäische Kommission stellt Kartelluntersuchung ein

Der Computerkonzern Apple hat angekündigt, die Preise für das Herunterladen von Musikdateien in seinem europäischen »iTunes«-Internetstore anzugleichen. Dies teilte die Europäische Kommission am 9.1.2008 mit und begrüßte diesen Schritt. Sie hatte im April 2007 eine Kartelluntersuchung eingeleitet, die auf Beschwerde einer britischen Verbraucherschutzorganisation in Gang gekommen war (siehe Meldung vom 10.4.2007). Letztere hatte bemängelt, dass britische Verbraucher um rund 10 Prozent höhere Preise für Musikdownloads bei »iTunes« zu zahlen hätten als die Verbraucher in den übrigen Ländern der Eurozone. »iTunes« prüft den Wohnsitz der Verbraucher anhand der Kreditkartendaten. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, d. h. die Verbraucher können jeweils nur in den nationalen Ablegern von »iTunes« Downloads kaufen. Da die Kommission ferner konstatierte, dass die Organisation des europäischen »iTunes«-Stores nicht etwa durch Vereinbarungen zwischen Apple und den großen Plattenfirmen bestimmt werde, sondern von Apple so konzipiert sei, um den landesspezifischen Urheberrechten Rechnung zu tragen, beschloss sie nun, in dieser Sache keine weiteren Schritte mehr unternehmen zu wollen.

Die EU-Kommission machte aber zugleich deutlich, dass sie eine Lösung begrüßen würde, bei der die Verbraucher in dem »iTunes«-Store ohne Beschränkungen Songs kaufen könnten. Sie sei sich aber bewusst, dass dem die Lizenzsysteme einiger Plattenfirmen, Verlage und Verwertungsgesellschaften entgegenstünden, um einen allen Verbrauchern der EU offen stehenden »iTunes«-Store zu betreiben. Diese Haltung entspricht ihrer Position, die sie schon wiederholt vertreten hat, so zuletzt im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung zu »Kreativen Online-Inhalten im Binnenmarkt« (siehe Meldung vom 8.1.2008).

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