mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.05.2006; 10:18 Uhr
Premiere gibt Fußball-Bundesliga nicht verloren
Pay-TV-Sender legt Widerspruch gegen Sendelizenz für Arena ein

Der private Pay-TV-Sender Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (Premiere) sieht immer noch gute Chancen, die Fußball-Bundeliga auch in der neuen Saison live übertragen zu können. Im Streit um die Auslegung der von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) vergebenen und durch die Deutsche Telekom erworbenen »Internet-Rechte« verwies der Vorstandsvorsitzende des Senders Georg Kofler auf die Rechtsansicht der Hausjuristen der Telekom. Einem Bericht des Berliner »Tagesspiegels« vom 18.5.2006 zufolge sind diese der Aufassung, der Konzern habe das Recht zur Live-Übertragung erworben egal über welchen Verbreitungsweg, solange die Übertragung dabei nur auf dem Internet Protokoll (IP) basiere. Da die Telekom aber keine Sendelizenz hat, will Premiere die Sendungen produzieren, die dann über einen speziellen Digital-Decoder wiederum mit einem normalen Fernsehgerät wiedergegeben werden könnten. Sollten Telekom und Premiere diesen Weg beschreiten und weitere Gespräche zu keiner Einigung führen, hat DFL-Präsident Werner Hackmann gegenüber »Bild« angekündigt, gegen die beiden Unternehmen zu klagen.

Der Abo-Sender aus München will damit den Verlust der Live-Fernsehrechte an Arena, Tochter des Kabelnetzbetreibers Unity Media GmbH, kompensieren, die hierfür 250 Mio. EUR gezahlt hatte. Zugleich haben die Münchener Widerspruch gegen die Erteilung einer Sendelizenz für Arena durch die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) vom 10.3.2006 eingelegt (siehe hierzu Meldung vom 13.3.2006). Wie das »Manager-Magazin« am 17.5.2006 berichtete, sei die Entscheidung nach Ansicht von Premiere fehlerhaft. Die LfM habe ihren Beurteilungsspielraum überschritten und durch die Zulassung von Arena die Möglichkeit zu Meinungsvielfalt im Rundfunk zu stark eingeschränkt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2689:

https://www.urheberrecht.org/news/2689/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.