mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.12.2008; 15:44 Uhr
Caroline von Hannover erhebt erneut Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Schutz ihrer Privatsphäre sei vom Bundesverfassungsgericht nicht ausreichend berücksichtigt worden

Im Streit um die Veröffentlichung von Fotos in Zeitschriftenartikeln über die Erkrankung ihres Vaters, dem mittlerweile verstorbenen Fürsten Rainier von Monaco, hat Prinzessin Caroline von Hannover nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008 (ZUM 2008, Heft 5, Seite 420; vgl. Meldung vom 18. März 2008), mit der ihre gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshof gerichtete Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, nun Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Wie das Nachrichtenmagazin »Focus« berichtet, rügt sie dabei eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Nach dem Gang des Verfahrens ist nun die Bundesrepublik Deutschland mit Frist von sechs Wochen zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Der EGMR hatte bereits im Jahr 2004 in einem Beschwerdeverfahren zu Gunsten von Caroline von Monaco entschieden (vgl. Meldung vom 24. Juni 2004), dass die Veröffentlichung von Fotos aus dem Privatleben der Prinzessin und ihrer Kinder entgegen der Entscheidungen der deutschen Gerichte nicht zulässig ist, da auch Prominenten ein Schutz des Privatlebens gemäß Artikel 8 der EMRK zukomme.

 

Zu diesem Thema:

  • Persönlichkeitsrechte in der Presse - Pressefreiheit nur noch im Dienst »legitimer Informationsinteressen«? Aufsatz von Dr. Stefan Söder, LL.M. (New York Univ.), München, ZUM 2008, 89-96 (Heft 2)

 

Dokumente:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3484:

https://www.urheberrecht.org/news/3484/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.