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08.07.2011; 17:02 Uhr
Unions-Ministerpräsidenten: ZDF-Staatsvertrag verfassungsgemäß
Stellungnahme bei BVerfG eingereicht - Entscheidung wahrscheinlich erst nächstes Jahr

Im Streit um die Verfassungsmäßigkeit des ZDF-Staatsvertrags haben sich die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder gestern zu Wort gemeldet und eine Stellungnahme zum laufenden Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingereicht. Nach ihrer Ansicht ist eine ausreichende Staatsferne der ZDF-Gremien gegeben. Wie aus der Pressemitteilung der sächsischen Staatskanzlei hervorgeht, ist ihr Hauptargument, dass im Normenkontrollantrag der Begriff des Staatsvertreters nicht differenziert genug bestimmt sei: »Unmittelbare Staatsvertreter, Parteienvertreter, Mitglieder des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, der kommunalen Spitzenverbände und der Judikative sowie ehemalige Regierungsmitglieder werden einheitlich 1:1 als Staatsvertreter eingeordnet«. Innerhalb der Ministerpräsidenten gebe es z.B. je nach Struktur und geographischer Lage ihrer Länder unterschiedliche Auffassungen und Interessen, die »föderale Brechung«. Dies belege auch der Normenkontrollantrag selbst.

Nach Ansicht des Medienrechtlers Prof. Dr. Dieter Dörr, der für Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls einen Normenkontrollantrag ausgearbeitet hatte (vgl. Meldung vom 3. Februar 2010), spricht gerade einheitliches Abstimmungsverhalten entlang der Parteilinien gegen das Argument der föderal gebrochenen Macht. Der politische Machtkampf setze sich in den Gremien fort und führe im Zweifelsfall zu einheitlicher Abstimmung nach »Freundeskreisen«, auch wenn die Lager vorher vermeintlich gespalten waren. Eine Rechtfertigung der aktuellen Gremienzusammensetzung mit dem Argument der »föderalen Brechung« widerspreche vielmehr »in eklatanter Weise einer wichtigen Aufgabe des Rundfunks, nämlich staatliche Herrschaftsausübung zu kontrollieren«. Staatsferne bedeute nicht nur das Verbot politischer Dominanz, sondern »das Verbot von staatlichem Einfluss als solchem«.

 

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[IUM/eg]

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