mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.01.2011; 18:12 Uhr
VG Neustadt a. d. Weinstraße entscheidet zu Voraussetzungen der Rundfunkzulassung
Erteilung nur für beantragende Gesellschaft, die Rundfunk veranstalten will - »Vehikelgesellschaft« nicht zulassungsfähig

Das VG Neustadt a. d. Weinstraße hat am 21. Dezember 2010 über die Voraussetzungen der Rundfunkzulassung entschieden (Az. 6 K 1371/09.NW, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Danach ist zulassungsfähig nur die natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die auch von der Zulassung Gebrauch machen will (vgl. § 24 Abs. 1 LMG Rheinland-Pfalz: »Wer Rundfunk veranstalten will...«). Ist eine spätere Umwandlung geplant, kann die beantragende »Vehikelgesellschaft« keine Zulassung beantragen. Im konkreten Fall bekam bei der Kabelfrequenz-Zuordnung eine GbR den Zuschlag, die laut Gesellschaftsvertrag nach Erteilung der Zulassung in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft überführt werden sollte.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4155:

https://www.urheberrecht.org/news/4155/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.