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16.10.2007; 11:02 Uhr
ALM empfiehlt Sendelizenzvergabe für DVB-H-Standard an »Mobile 3.0«
BNetzA weist T-Systems Media & Broadcast GmbH DVB-H-Frequenz nach TKG zu

Die rundfunkrechtliche bundesweite Sendelizenz im DVB-H-Standard für mobiles Fernsehen wird voraussichtlich die Firma Mobile 3.0 erhalten. Diese war im Rahmen eines länderübergreifenden Pilotprojekts von allen Landesmedienanstalten Anfang März 2007 ausgeschrieben worden, was auf große Resonanz gestoßen war. Nachdem alle Bewerber den inhaltlichen Vorgaben zunächst nicht gerecht werden konnten, entschied sich nun die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten (GK) am 16.10.2007 zugunsten des Plattformbetreibers. Dieser muss nun bis zum 9.11.2007 den einzelnen Landesmedienanstalten einen Vorschlag für die Belegung der nutzbaren Kapazitäten für Fernsehen (darunter ein regionales Angebot) sowie für Hörfunk (insgesamt 4 Programme) vorlegen, der auch die besondere Nutzungssituation des mobilen Fernsehens berücksichtigen soll. Soll danach die Belegung diskriminierungsfrei erfolgen und ein vielfältiges Gesamtangebot gewährleisten, wird es nach Angaben der GK auch Gegenstand der Zulassungsentscheidung werden.

Damit wird sich Mobile 3.0 gegen das von den drei Mobilfunkunternehmen T-Mobile, O2 und Vodafone gegründete Konsortium sowie die beiden großen privaten Senderfamilien durchsetzen, die sich ebenfalls um die Sendelizenz beworben hatten. Mobile 3.0 ist ein Gemeinschaftsunternehmen des Mobile-TV-Providers Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) und der NEVA Media GmbH. MFD betreibt bereits eine Sendeplattform im DMB-Standard während über NEVA Media nun als deren Hauptgesellschafter zu jeweils 33,3 Prozent der Medienkonzern Hubert Burda und die Stuttgarter Verlagsgruppe Holtzbrinck in das Geschäft um mobile Angebote einsteigen.

Die telekommunikationsrechtliche Zuweisung der DVB-H-Frequenz zum Betrieb des entsprechenden Sendernetzes hingegen hat die T-Systems Media & Broadcast GmbH am 15.10.2007 erhalten. Das Unternehmen konnte nach Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) nachweisen, dass es am besten geeignet ist, die gesetzlichen und technischen Vorgaben der Ausschreibungsbedingungen zu erfüllen. Der Präsident der BNetzA, Matthias Kurth bezeichnete diese Entscheidung als einen weiteren entscheidenden Schritt »für das mobile Fernsehen in Deutschland«. So soll nun bis zur »CeBIT 2008« in Hannover dort eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stehen; bis Ende 2008 sollen dann auch die Hauptstädte der anderen 15 Bundesländer folgen. Bis zum Jahr 2015 sollen schließlich nach den Vorgaben der BNetzA 90 Prozent der Bevölkerung Deutschlands versorgt sein vorausgesetzt, dass der DVB-H-Dienst im Jahr 2013 eine »marktübliche Penetrationsrate« erreicht hat.

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