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22.04.2010; 16:06 Uhr
Rapidshare kündigt Widerstand gegen gerichtliche Verfügungen an
Dilemma zwischen Störerverantwortung und Datenschutzbeschränkungen soll von BGH geklärt werden

Das schweizerische Unternehmen Rapidshare hat angekündigt, sich gegen die im Februar ergangen einstweiligen Verfügungen (vgl. Meldung vom 2. März 2010 und Meldung vom 12. Februar 2010) Widerspruch einzulegen. Dies begründete der Share-Hoster damit, dass er überhaupt nicht die Möglichkeit habe, Buchtitel dauerhaft von seiner Plattform fernzuhalten, da aus Datenschutzgründen eine »Verdachtsüberprüfung« in den Accounts der Mitglieder, die von Rechtsinhabern zur Löschung von Inhalten aufgefordert wurden, nicht zulässig sei. Rapidshare sieht sich daher nicht als Störer und strebt laut »buchreport« ein Musterverfahren vor dem BGH an, um das Dilemma zwischen Störerverantwortung und Datenschutzbeschränkungen klären zu lassen.

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[IUM/eg]

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