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08.04.2008; 10:07 Uhr
LfM stellt sich gegen aktuelle Fassung des TK-Review
Auswirkungen auf privaten Rundfunk werden hervorgehoben

Der Rundfunk wird einem ständigen Überprüfungs- und Regelungsdruck ausgesetzt sein, sollte die von der Europäischen Kommission angestoßene Überarbeitung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (sog. »TK-Review«) in ihren aktuellen Fassung umgesetzt werden. Davor warnt die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in einer am 4.4.2008 verabschiedeten Resolution und widmet sich darin auch den besonderen Auswirkungen des EU-Regelwerks (zum Inhalt siehe Meldung vom 15.11.2007) auf das duale Rundfunksystem in Deutschland.

Soweit auch das grundsätzliche Ziel der Kommission, für eine effizientere Nutzung von Frequenzen im Zuge der Digitalisierung zu sorgen, auch zu unterstützen sei, reiche gleichwohl das bislang vorgeschlagene Instrumentarium nicht dafür aus, dem dualen Rundfunksystem angemessene Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Sofern es Ausnahmen vom vorgeschlagenen Prinzip der Technologie- und Diensteneutralität gebe - nämlich zur Sicherung von Allgemeininteressen - sei nicht gewährleistet, dass damit auch der privaten Rundfunk seine öffentliche Aufgabe weiterhin wie bisher erfüllen könne. Denn durch diese bloße Ausnahmeregelung, die zugunsten des Rundfunks Anwendung finden kann, werde dieser gleichwohl einem besonderen Überprüfungsdruck ausgesetzt und damit in eine reagierende Rolle gedrängt, die sich in einer großen Planungsunsicherheit niederschlage. Vor diesem Hintergrund gelte es sicherzustellen, dass im Rahmen des TK-Reviews die für die Demokratie prägende und die Vielfalt sichernde Funktion auch des privaten Rundfunks sowie der Rundfunk allgemein als Wirtschafts- und Kulturgut explizit anerkannt werde. Insofern müsse auch das Prinzip der Diensteneutralität zugunsten einer weiterhin dienenden Funktion der Frequenzzuweisung gegenüber dem Rundfunk abgeschwächt werden.

Darüber hinaus als problematisch anzusehen sei die geplante Verschärfung der Verhältnismäßigkeitsprüfungen von Must-carry-Regeln sowie die Reduzierung der Vorabregulierung auf dem Markt für Rundfunkübertragungsdienste. Nur unter Beibehaltung des bestehenden Instrumentariums könne gewährleistet werden, dass der Rundfunk dem Verbraucher auch in Zukunft ausgewogene Programmvielfalt bieten und einen Beitrag zu mehr Medienpluralismus und Medienqualität leisten könne. Außerdem schließt sich die Medienkommission der allgemeinen Kritik an dem Vorschlag Brüssels an, eine Europäische Regulierungsbehörde einzurichten, zu deren Kompetenzen auch die Frequenzzuweisung gehören soll (hierzu u. a. auch der Bundesrat, der BITKOM, die TK-Minister der Mitgliedstaaten oder auch der Bund und die Länder). In diesem Zusammenhang verweist das Gremium wie schon zuvor der VPRT auf eine Studie de European Broadcasting Union, derzufolge eine rein marktorientierte Frequenzvergabe lediglich zu einem geringen Mehrwert führen würde (siehe Meldung vom 27.2.2008).

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