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30.11.2007; 10:49 Uhr
DVB-H wird in Europa zu fördernder Standard für mobiles Fernsehen
Skepsis bei vielen TK-Fachministern gegenüber einer neuen EU-Regulierungsbehörde
Offensichtlich gescheitert ist Deutschland mit seinem Versuch, der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, bei ihren Strategie-Plänen für Handy-TV in Europa Einhalt zu gebieten. Wie die Kommission am 29.11.2007 mitteilte, billigten die für Telekommunikation zuständigen Fachminister der Mitgliedstaaten am selben Tag die Strategie für die Ausbreitung des Mobilfernsehens, wie sie die Kommission in ihrer Mitteilung »Stärkung des Binnenmarkts für das Mobilfernsehen« vorgeschlagen hatte. Dazu gehört auch, den Standard DVB-H als gemeinsame Norm für das terrestrische Mobilfernsehen in Europa festzuschreiben. Dagegen hatte sich unter anderem Deutschland gewehrt und auch Chancen für den Konkurrenzstandard DMB gefordert. Nun aber wird DVB-H in das offizielle EU-Verzeichnis der Normen aufgenommen, wodurch alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Verwendung dieses Standards zu fördern. Demgegenüber berichtete der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, (BMWi), Bernd Pfaffenbach von einer großen Skepsis bei bei einer Vielzahl von Mitgliedstaaten hinsichtlich der im Rahmen des TK-Reviews von Reding geforderten EU-Regulierungsbehörde für Telekommunikation (siehe Meldung vom 13.11.2007). So seien zwar die mit der Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens im Bereich der Telekommunikation verbundenen Ziele im Hinblick auf Effizienzsteigerungen, Verfahrensvereinfachungen sowie der Verbesserung der Sicherheitsanforderungen und des Verbraucherschutzes zu begrüßen. Hierbei schade aber eine neue europäische zentrale Bürokratie nur, da sie die Unterschiede der nationalen Kommunikationsmärkte nicht hinreichend berücksichtigen könne. Im Übrigen seien die weitreichenden institutionellen Vorschläge der Kommission nicht mit dem Gebot der Subsidiarität, des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung (»better regulation«) vereinbar, so Pfaffenbach am 29.11.2007. Dokumente:
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