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04.11.2013; 15:24 Uhr
Belgische Regulierungsbehörde erhebt Klage gegen SABAM
Forderung der Verwertungsgesellschaft nach Urheberrechtsabgabe für ISP europarechtswidrig?

Die belgische Regulierungsbehörde FÖD Wirtschaft hat die belgische Verwertungsgesellschaft Societe Belge de Auteurs, Compositeurs et Editeurs (SABAM) verklagt, nachdem diese sich zuvor weigerte, ihre im Mai diesen Jahres eingereichte Klage gegen die drei größten Internetprovider (ISP) des Landes zurückzunehmen.

Mit der Klage fordert die SABAM eine Pauschalabgabe für ISP in Höhe von 3,4 % ihres Umsatzes (vgl. Meldung vom 6. Mai 2013). Die Verwertungsgesellschaft begründet ihre Forderung damit, dass Internetnutzer über ihren Internetzugang einfachen Zugang zu einer Vielzahl von urheberrechtlich geschützten, lizenzierten aber auch unlizenzierten Musikangeboten erhalten. Die SABAM sieht die Provider in der Verantwortung für den Informationsfluss, der über ihre Netzwerke stattfindet.

Wie »Heise Online« berichtet, begründet die FÖD Wirtschaft ihr Einschreiten damit, das die Forderung der SABAM gegen die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (RL 2000/31/EG) verstoße, weil sie das Bereitstellen von Internetdienstleistungen wie ein unlizenziertes Onlinestellen von immaterialgüterrechtlich geschützten Inhalten behandle. Die SABAM vertrete hingegen weiterhin die Ansicht, man bewege sich »innerhalb der gesetzlichen Grenzen«. Kommt das Gericht zu einem anderen Ergebnis, droht der Verwertungsgesellschaft laut »Heise Online« ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro für jeden Tag, den sie ihren Prozess gegen die Internetprovider fortsetzt.

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[IUM/ct]

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