mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.02.2013; 10:17 Uhr
»The Pirate Bay« verklagt finnischen Verband der Film- und Musikindustrie
Betreiber der Tauschplattform sehen ihre Urheberrechte wegen der angeblichen Kopie des Quellcodes ihrer Webseite verletzt

Die Betreiber der Filesharing-Seite »The Pirate Bay« haben auf ihrer Facebook-Seite angekündigt, Klage gegen das finnische Copyright Information and Anti-Piracy Centre (CIAPC) wegen Urheberrechtsverletzung zu erheben. Wie »Spiegel Online« berichtet hatte die Anti-Piraterie-Vereinigung die Webseite »piraattilahti.fi« freigeschaltet, die ebenso gestaltet ist wie »The Pirate Bay«. Der Quellcode soll hierfür kopiert worden sein. Lediglich das Logo wurde durch ein untergehendes Schiff ersetzt. Statt Links auf Torrent-Dateien enthält die Seite Verweise auf legale Dienste wie iTunes, Amazon und Spotify.

Den Angaben des »Spiegel« zufolge ist nicht klar, ob tatsächlich Klage eingereicht wird. Einmal stellt sich die Frage, wer sich als Betreiber der Plattform zu erkennen gibt. Der oberste schwedische Gerichtshof hatte drei der Gründer von »The Pirate Bay« wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zu Haftstrafen zwischen 4 und 12 Monaten und einen an verschiedene Musik- und Filmkonzerne gemeinschaftlich zu zahlenden Schadensersatz in Höhe von rund 8 Millionen Euro einschließlich Zinsen verurteilt (vgl. Meldung vom 16. Mai 2012). Des weiteren ist nicht klar, ob der Quellcode der Seite urheberrechtlichen Schutz genießt.

Vertreter von »The Pirate Bay« erklärten ihr Vorgehen mit einem Hinweis auf die Ironie des Ganzen damit, dass sie die finnische IFPI nur verklagen »weil es lustig ist«. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4878:

https://www.urheberrecht.org/news/4878/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.