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06.07.2011; 18:04 Uhr
Aktionsbündnis Urheberrecht: Endlich finden Bildung und Wissenschaft Gehör im Bundestag
Umfassende Wissenschaftsklausel statt § 52 b UrhG und Einführung eines Zweitverwertungsrechts gefordert

Beim Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft ist die Bestandsaufnahme der Internet-Enquête-Kommission (vgl. Meldung vom 29. Juni 2011) zum Thema Bildung und Wissenschaft positiv aufgenommen worden. Endlich fänden die Belange von Lehre und Forschung Gehör im Bundestag. Nun müsste das Bundesjustizministerium folgen und mit dem geplanten Dritten Korb einen »Wissenschaftskorb« vorlegen. Das Aktionsbündnis fordert konkret die Einführung einer umfassenden Wissenschaftsklausel anstelle des § 52 b UrhG und ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler und verweist auf die entsprechenden Vorschläge (zum Zweitverwertungsrecht, § 38 a UrhG, vgl. Meldung vom 22. März 2011 und zur Wissenschaftsschranke, § 45 b UrhG, vgl. Meldung vom 5. Juli 2010).

Von IUWIS wird das Ergebnis der Kommissionsarbeit ansonsten als schwach bewertet. Dies sei allerdings wegen der unterschiedlichen Auffassungen in den Fraktionen von Anfang zu erwarten gewesen und auch so von Mitgliedern der Kommission prognostiziert worden. Wie beim Rest blieben auch die Handlungsempfehlungen zum Thema Wissenschaft und Bildung »ausgesprochen vage«. Nur auf einer Förderung von »Open Access« habe man sich einigen können. Die Kommission ist der Auffassung, das »Open Access« gut für die Wissenschaft in der digitalen Gesellschaft ist. »Entscheidend ist, dass möglichst individuell nach Autor, wissenschaftlicher Fachrichtung und Publikationsnotwendigkeit ein nutzer- oder ein autorenfinanziertes Modell (Open Access) gewählt werden kann«.

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