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17.08.2007; 15:12 Uhr
FAZ und Perlentaucher streiten immer weiter
Zeitung und Internetanbieter sind mit einstweiligen Verfügungen gegeneinander erfolgreich

Die Auseinandersetzung zwischen der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (FAZ) und dem Internetangebot »Perlentaucher« weitet sich aus. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt a. M.) am 23.11.2006 in erster Instanz eine Unterlassungsklage der »FAZ« gegen »Perlentaucher abwies, Zusammenfassungen von Originalrezensionen der »FAZ« über aktuelle Buchveröffentlichungen gegen Entgelt an Internet-Büchershops weiterzulizenzieren (siehe Meldung vom 23.11.2006), folgten zunächst Kommentierungen auf den Webseiten der Verfahrensbeteiligten.

Nun hat es die »FAZ« getroffen: Gegen einen Artikel des »FAZ«-Autors Olaf Sundermeyer vom 28.6.2007, in dem dieser sich mit dem Angebot und dessen Finanzierung auseinandersetzte, gingen nun die »Perlentaucher«-Betreiber gerichtlich mit Erfolg vor. So untersagte das Landgericht Hamburg in einem Beschluss vom 8.8.2007 der »FAZ« und der »faz.net« die Behauptung verschiedener Tatsachenbehauptungen, so z. B. soweit unzutreffende Eindrücke erweckt würden, der »Perlentaucher« biete auf seinen Seiten keine eigenen Rezensionen an und treffe die Vorauswahl der Artikel seiner Presseschauen durch ein automatisiertes System und nicht durch einen Redakteur. Einen Tag zuvor verfügte das LG Frankfurt a. M. gegen die »FAZ«, eine Gegendarstellung des »Perlentauchers« wegen der Berichterstattung Sundermeyers abzudrucken. Gegen beide einstweiligen Verfügungen hat die »FAZ« bislang noch keinen Widerspruch eingelegt (aktualisierter Stand: 27.8.2007).

Unabhängig davon ist die »FAZ« auch in einer anderen Sache gegen den »Perlentaucher« juristisch vorgegangen. Wie sie bereits am 29.6.2007 in eigener Sache ausführlich berichtete, hatte der »Perlentaucher«-Autor Jürgen Kaube einen »FAZ«-Bericht zum Stellenwert des Deutschland-Bildes im Schulunterricht in eigenem eigenen Artikel zusammengefasst und darin die Behauptung aufgestellt, dort sei für eine Reduktion der Schulstunden über Auschwitz plädiert worden. Dem diesbezüglichen Unterlassungsbegehren der »FAZ« gab das Berliner Kammergericht auch in zweiter Instanz statt, indem es dies als eine unwahre Tatsachenbehauptung wertete, da dem Kommentar zum Streit über die Pausenhofsprache Deutsch weder wörtlich noch sinngemäß ein solches Plädoyer zu entnehmen sei.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Zulässige Sekundärnutzung urheberrechtlich geschützter Textvorlagen in eigengestalteten Kurzfassungen (sog. abstracts), Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2006 - Az. 2-03 O 172/06 - ZUM 2007, 65-69 (Heft 1)
[IUM/hl]

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