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29.01.2008; 11:09 Uhr
BGH soll über »Perlentaucher-abstracts« entscheiden
»SZ« und »FAZ« wollen letztinstanzlich geklärt wissen, ob eine unfreie Bearbeitung vorliegt

Der Rechtsstreit um die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen in Form von »abstracts« durch das Internet-Kulturmagazin »Perlentaucher.de« geht in die letze Instanz. Wie der Anbieter am 17.1.2008 mitteilte, haben die klagenden Parteien, die »Süddeutsche Zeitung« (SZ) und »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ), Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt gegen die zweitinstanzlichen Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, mit denen letzteres die Unterlassungsbegehren der Zeitungen abgewiesen hatte, auf Originalkritiken der Klägerinnen basierende so genannte »Rezensionsnotizen« zu verwerten (siehe Meldung vom 11.12.2007 - Veröffentlichungen erfolgen in den März-Ausgaben der ZUM und ZUM-RD). Bereits das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klagen der »SZ« und der »FAZ« abgewiesen (siehe Meldung vom 23.11.2006 sowie ZUM 2007, 65-69, Heft 1).

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[IUM/hl]

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