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19.02.2007; 16:57 Uhr
Bundesministerium plant »Charta für Verbraucherrechte in der digitalen Welt«
Grundsatzpapier zielt auf Öffnung geschlossener Systeme von Internet-Musikanbietern
Mit einer »Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt« will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine europaweite Initiative anstoßen, um Anbieter von Web-Musikshops zu zwingen, ihre durch »Digital Rights Management« geschlossenen Systeme zu öffnen und den Verbrauchern so mehr Wahlfreiheit einzuräumen. Wie die »Financial Times Deutschland« (FTD) am 19.2.2007 berichtet, stimmte das BMELV das Papier mit Verbraucherschutzverbänden ab und will es Mitte März auf einer Konferenz der europäischen Verbraucherschutzminister vorstellen. »Verschiedene Systeme sollten miteinander kommunizieren und interagieren können, und die Nutzung von Inhalten sollte nicht an bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme gebunden werden«, zitiert die »FTD« aus der Charta und zweifelt an den Zukunftsaussichten des von Apple betriebenen proprietären Systems »iTunes« in Verbindung mit dem »iPod« sowie und Microsofts Konkurrenzprodukt »Zune«, sollte es zu einer Umsetzung dieser Zielvorgaben kommen. Aber gerade für letzteres bestehen keine Hinweise und auch die Existenz einer Charta dürfte für die Anbieter keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen entfalten. Gleichwohl stößt das Bundesministerium mit dieser Initiative stößt in einen Bereich vor, der jüngst bereits durch Ankündigungen aus der Industrie in Bewegung geraten ist: Der britische Musikkonzern EMI erwägt eine Abkehr vom Einsatz seines DRM-Systems (siehe Meldung vom 12.2.2007) und auch das Internetportal Yahoo kündigte der »FTD« zufolge an, noch 2007 bei einem Großteil seiner Musikangebote auf Software zur Rechteverwaltung verzichten zu wollen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2942: http://www.urheberrecht.org/news/2942/
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