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19.06.2009; 10:03 Uhr
Bundestag verabschiedet »Zugangserschwerungsgesetz« für Internetseiten
Opposition kündigt Anrufung des Bundesverfassungsgerichts an

Wie sich bereits durch die Einigung zwischen den Regierungsparteien abgezeichnet hatte (vgl. Meldung vom 16. Juni 2009), stimmte der Bundestag am Donnerstagabend, dem 18. Juni 2009 dem umstrittenen Entwurf des Gesetzes zu, das eine Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten vorsieht. Vertreter von SPD und von CDU/CSU hatten sich nach breiter Kritik auf Änderungen des bisherigen Gesetzentwurfs (BT-Drucks. 16/12850) geeinigt. Durch den neuen Entwurf (BT-Drucks. 16/13411) soll mit dem »Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen« ein Spezialgesetz geschaffen werden, anstatt - wie zuvor angedacht - die Sperrpflicht der Internetprovider in das Telemediengesetz (TMG) aufzunehmen. Dadurch soll eine Ausdehnung der Sperrungen auf andere Formen rechtswidriger Online-Inhalte weitestgehend vermieden werden. Zusätzlich soll eine Verwendung von Nutzerdaten für zivil- und strafrechtliche Zwecke ausgeschlossen sein.

Das sog. »Zugangserschwerungsgesetz« erhielt im Parlament eine Mehrheit von 389 zu 128 Stimmen, 18 Abgeordnete enthielten sich. Vertreter der Oppositionsparteien, die das Gesetzesvorhaben stark kritisiert hatten, kündigten nach der Zustimmung des Bundestages ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Wie »Spiegel Online« berichtet, verwies der FDP-Abgeordnete Max Stadler dabei nicht nur auf die Nutzlosigkeit des Gesetzes bei gleichzeitiger Auswirkung auf Freiheitsrechte, sondern auch auf einen »Verfahrenstrick« der Bundesregierung, da nach der gestrigen zweiten und dritten Lesung über einen Gesetzentwurf abgestimmt worden sei, der in dieser Fassung nicht Gegenstand der ersten Lesung im Bundestag war.

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