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10.04.2017; 21:49 Uhr
»Netzwerkdurchsetzungsgesetz« erntet viel Kritik
Widerstand auch aus den Koalitionsfraktionen

Die Kritik an dem von Bundesjustizminister Heiko Maas eingebrachten »Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken« (vgl. Meldung vom 14. März 2017 und Meldung vom 29. März 2017) reißt nicht ab. Nach massiver Kritik von Opposition und Digitalverbänden (vgl. Meldung vom 6. April 2017) regt sich nun Onlinemedien zufolge auch in den Regierungsparteien Widerstand gegen das Gesetzes zur Bekämpfung von strafbaren Kommentaren im Internet. 

Wie »Heise Online« unter Berufung auf eine Vorabveröffentlichung aus dem »Spiegel« berichtet, stellen Netzpolitiker der CDU sogar das Grundkonzept für das Regelwerk in Frage. Der netzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek, sei entschieden dagegen, »dass ›Facebook und Co.‹ weiterhin selbst entscheiden dürften, welche Beiträge gelöscht werden«. Dies sei vielmehr Aufgabe einer staatlich regulierten Einrichtung. Ferner seien nach seiner Auffassung sog. Bot-Beiträge zu kennzeichnen und ein Recht auf Gegendarstellung zu installieren. 

Die SPD wolle zwar an dem Konzept der staatsfernen Selbstkontrolle der Anbieter festhalten, äußere aber auch Kritikpunkte. So moniere die Vize-Fraktions-Chefin der SPD, Eva Högl, vor allem den »schrankenlosen Auskunftsanspruch« gegen die Diensteanbieter auf Heraufgabe der Klartextnamen der Verfasser von Beiträgen. Um politischen Missbrauch zu vermeiden und Denunziantentum keinen Vorschub zu leisten, bedürfe es hier einer Mindestschwelle für solche Auskünfte, etwa in Form eines ausdrücklichen richterlichen Vorbehalts, so Högl

Den Grünen geht der Gesetzesentwurf hingegen nicht weit genug, da er »sich nur auf strafbare Inhalte« beziehe. Die Grünen haben daher zwischenzeitlich einen »Gegenentwurf« (pdf-Datei) vorgelegt. 

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[IUM/ct]

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