mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.03.2024; 19:29 Uhr
Veröffentlichung des Werbearchivs von Amazon
Beschluss des Vi­ze­prä­si­denten des EuGH

Mit Beschluss vom 27. März 2024 hat der Vizepräsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Antrag von Amazon auf Aussetzung ihrer Pflicht, ein Werbearchiv öffentlich zugänglich zu machen, zurückgewiesen (C-639/23 P(R)). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Die Europäische Kommission benannte den Online-Marktplatz Amazon im vergangenen Jahr als »sehr große Online-Plattform« im Sinne des Digital Services Acts (DSA). Damit geht u.a. die Pflicht einher, ein Werbearchiv mit Informationen über die auf der Plattform geschaltete Online-Werbung öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Einstufung als »sehr große Online-Plattform« wehrte sich Amazon und beantragte beim Gericht der Europäischen Union (EuG) die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission. Der Präsident des EuG ordnete daraufhin im September 2023 die Aussetzung des Kommissions-Beschlusses an, soweit die Verpflichtung, das Werbearchiv öffentlich zugänglich zu machen, betroffen war (vgl. u.a. Meldung vom 13. September 2023).

Der Vizepräsident des EuGH wies den Antrag von Amazon nunmehr endgültig zurück. Zentrales Entscheidungskriterium sei vorliegend die Abwägung sämtlicher beteiligter Interessen: »Die vom Unionsgesetzgeber vertretenen Interessen gehen im vorliegenden Fall den materiellen Interessen von Amazon vor, weshalb die Abwägung zugunsten der Zurückweisung des Aussetzungsantrags ausfällt.«

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7311:

https://www.urheberrecht.org/news/7311/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.