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24.08.2023; 11:53 Uhr
BVerfG zu eigener Vorabinformationspraxis
Praxis wird durch Online-Wochenausblick ersetzt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird ab dem 1. September 2023 ausgewählte Entscheidungen in einem Wochenausblick, der auf der Website des Gerichts allgemein abrufbar sein wird, ankündigen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom heutigen Tage hervor. 

Damit beendet das BVerfG seine jahrelange Praxis, Vollmitgliedern des privaten Vereins Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. Pressemitteilungen zu neuen Entscheidungen des Gerichts vorab mit einer Sperrfrist bereitzustellen. Dieses Vorgehen war in der Vergangenheit stark kritisiert worden (vgl. Meldung vom 14. November 2023). Das BVerfG hatte darauf entschieden, die Vorabinformationspraxis im 2. und 3. Quartal 2023 nicht anzuwenden und die eigenen Kommunikationsstrukturen zu überdenken. Dies hatte das Gericht mit einer Pressemitteilung vom 28. März 2023 bekannt gegeben.

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