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30.01.2024; 16:33 Uhr
Prozess um fiktives Fahndungsplakat geht weiter
Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg beginnt

Nachdem der Publizist und Herausgeber der Welt, Stefan Aust, vor dem OLG Hamburg erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen ein fiktives Fahndungsplakat beantragt hatte, das in der von Jan Böhmermann moderierten Sendung »ZDF Magazin Royale« gezeigt worden war, beginnt im Februar das Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg. Darüber berichtet LTO.

Das Plakat mit der Überschrift »Linksradikale Gewalttäter – Lindner/Lehfeldt-Bande«, das die FDP satirisch mit der RAF vergleicht, enthält u.a. eine Abbildung, die Stefan Aust zeigen soll. In Wahrheit handelt es sich hierbei aber um den Schauspieler Volker Bruch. Auf diese Verwechslung stützte Aust seinen Antrag im einstweiligen Verfahren, da er hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sah. Im einstweiligen Verfahren erhielt er mit dieser Argumentation in allen Instanzen Recht (vgl. schon Meldung vom 9. Januar 2023, s. ZUM 2023, 478).

Beide Parteien sehen in dem Verfahren allerdings grundlegende Fragen »zur Erkennbarkeit satirischer Stilmittel und zur Persönlichkeitsrelevanz satirischer Darstellungen« aufgeworfen, die sie in einem Hauptsacheverfahren durch die verschiedenen Instanzen geklärt wissen wollen. LTO erläutert die aufgeworfenen Rechtsfragen im Beitrag ausführlich.

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