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02.06.2014; 10:38 Uhr
Nach EuGH-Urteil: Google schaltet Lösch-Formular frei
12.000 Anträge innerhalb der ersten 24 Stunden eingegangen

Am Freitag hat der Internetkonzern Google ein Formular für Löschanträge online gestellt, mit dem die Entfernung von Suchergebnissen gefordert werden kann. Damit will der Suchmaschinenbetreiber das vor gut zwei Wochen ergangene und viel beachtete Urteil des EuGH zum »Recht auf Vergessenwerden im Internet« umsetzen, mit dem die Luxemburger Richter entschieden haben, dass Google unter bestimmten Umständen Einträge mit persönlichen Daten aus dem Suchindex auf Verlangen der Betroffenen löschen muss (vgl. Meldung vom 19. Mai 2014). 

Onlineberichten zufolge müssen Antragssteller die Forderung zu jedem Link begründen und eine Kopie des Ausweises hochladen, um sich zu identifizieren und so einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google werde »jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen«. Es werde untersucht, »ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht«. Wie »Spiegel Online« berichtet, gingen bereits am Tag der Freischaltung des entsprechenden Formulars europaweit 12.000 Anträge auf Löschung unerwünschter Suchergebnisse ein.  

In der vergangenen Woche gab die Bundesregierung bereits bekannt, eine Schlichtungsstelle einrichten zu wollen, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie Suchergebnisse über die eigene Person löschen lassen wollen oder wenn es zu Unstimmigkeiten bei der Frage der Berechtigung des Löschantrages kommt (vgl. Meldung vom 28. Mai 2014).

Dokumente:

[IUM/ct]

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